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You are at:Home»Finanzen»Unbedingt prüfen: Arbeitgeberbescheinigung für Rentenantrag
Finanzen

Unbedingt prüfen: Arbeitgeberbescheinigung für Rentenantrag

wochentlich.deBy wochentlich.de18 Januar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Unbedingt prüfen: Arbeitgeberbescheinigung für Rentenantrag
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Anfang des Jahres erhalten Arbeitnehmer ein Schreiben vom Chef: die sogenannte Jahresmeldung. Darum sollten Sie sie unbedingt prüfen.

Das Wichtigste im Überblick


Beschäftigte erhalten von ihrem Arbeitgeber jedes Jahr die Bescheinigung über die im vergangenen Jahr an die Rentenversicherung abgegebene Jahresmeldung. Spätestens bis April sollte sie eingegangen sein.

Doch was ist die Jahresmeldung überhaupt? Und warum sollte ich sie überprüfen? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was ist die Jahresmeldung?

Die Jahresmeldung ist eine Mitteilung Ihres Arbeitgebers an die Rentenversicherung. Sie enthält Angaben über die Dauer der Beschäftigung und die Höhe des Verdienstes.

Die Rentenversicherung benötigt diese Meldung, um Ihnen die korrekte Rente auszuzahlen. Sie als Arbeitnehmer erhalten jedes Jahr eine Kopie dieser Meldung, die Sie überprüfen sollten (siehe unten).

Warum sollte ich die Jahresmeldung überprüfen?

Die Daten in der Jahresmeldung sind für die spätere Rente wichtig – etwa bei der Kontenklärung – und sollten deshalb auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Fehlerhafte Angaben können sich nämlich negativ auf die Rentenhöhe und mögliche Rentenansprüche auswirken. Arbeitnehmer sollten daher stets ihren Namen, die Versicherungsnummer, die Beschäftigungsdauer und den Bruttoverdienst abgleichen.

So prüfen Sie die Jahresmeldung:

Überprüfen Sie am besten folgende Daten auf der Jahresmeldung:

2. Krankenkasse: Wenn Sie Ihre Krankenversicherung gewechselt haben, sollten Sie überprüfen, dass auf der Jahresmeldung Ihre jetzige steht. Hier ist auch wichtig, ob die Angaben zu Ihrer Krankenversicherung stimmen – der Zahlenschlüssel 0 steht dabei für privat Krankenversicherte, die 1 für gesetzlich Krankenversicherte.

3. Angaben zur Beschäftigung: In der Jahresmeldung finden Sie hierzu nur einen Zahlenschlüssel, den sogenannten Personengruppenschlüssel, um die Daten besser maschinell verarbeiten zu können. Die gängigsten Zahlenschlüssel finden Sie anbei:

  • 101 – Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale
  • 102 – Auszubildende
  • 103 – Beschäftigte in Altersteilzeit
  • 105 – Praktikanten
  • 106 – Werkstudenten
  • 107 – Menschen mit Behinderung in anerkannten Werkstätten
  • 108 – Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • 109 – Geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijob)
  • 110 – Kurzfristig Beschäftigte (Aushilfskraft)

Prüfen Sie auch die Angaben zur Mehrfachbeschäftigung. Sie müssen etwa Ihrem Arbeitgeber melden, wenn Sie einem weiteren Job nachgehen.

Besonders wichtig sind noch die Angaben darüber, wie lange Sie bei dem Arbeitgeber beschäftigt sind – und wie hoch Ihr Lohn ist. Das sollten Sie genau überprüfen.

Was mache ich, wenn ich einen Fehler in der Jahresmeldung gefunden habe?

Wenn Sie einen Fehler in der Jahresmeldung entdeckt haben, sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um die Meldung korrigieren zu lassen.

Gut zu wissen: Hilfe bei der Prüfung der Jahresmeldung gibt es bei den Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicenummer 0800-1000-4800 sowie online hier.

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