Konfrontationskurs mit der Fifa
Uefa wettert nach Balogun-Skandal: „Rote Linie überschritten“
06.07.2026 – 12:27 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Uefa geht nach der Balogun-Begnadigung auf Konfrontationskurs zur Fifa. Der europäische Verband sieht eine rote Linie überschritten und die Fairness in Gefahr.
Der Skandal um die aufgehobene Sperre des amerikanischen Stürmers Folarin Balogun hat eine Welle der Empörung ausgelöst. Nun hat sich auch der europäische Fußball-Verband Uefa im Streit um die Begnadigung des für das WM-Achtelfinale eigentlich rot-gesperrten US-amerikanischen Stürmers zu Wort gemeldet – mit ungewöhnlich scharfer Kritik am Weltverband Fifa.
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„Die gestrige Entscheidung, die Umsetzung der automatischen Sperre für ein Spiel nach der Roten Karte für den Spieler Folarin Balogun für eine Probezeit von einem Jahr auszusetzen, hat eine rote Linie überschritten“, schreibt die Uefa in einer Stellungnahme. „Wir bringen unsere Fassungslosigkeit angesichts einer solch beispiellosen, unverständlichen und ungerechtfertigten Entscheidung zum Ausdruck.“
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Der Fußball-Weltverband Fifa hatte die Rot-Sperre von US-Torjäger Balogun aufgehoben. Der 25-Jährige hatte im Sechzehntelfinale gegen Bosnien-Herzegowina die Rote Karte gesehen. Laut übereinstimmenden Medienberichten soll US-Präsident Donald Trump bei Fifa-Boss Gianni Infantino angerufen und Druck ausgeübt haben, die Sperre zu überprüfen. Ein US-Sprecher bestätigte diesen Austausch der „New York Post“. Auf t-online-Anfrage teilte die Fifa mit: „Die Fifa weist es zurück, solche konkreten Diskussionen zu bestätigen, bekräftigt jedoch, dass die Entscheidung zur Aussetzung der Ein-Spiel-Sperre von der unabhängigen Disziplinarkommission getroffen wurde – im Einklang mit sämtlichen Entscheidungen ihrer Rechtsorgane.“
„Die Integrität des Spiels auf dem Spiel“
Die Uefa schrieb nun: „Der Fußball stützt sich, wie jede andere Sportart auch, auf Regeln, die die Grundlage für einen fairen, ehrlichen und transparenten Wettbewerb bilden. Manchmal lassen Regeln Raum für Interpretationen. In diesem Fall jedoch nicht.“ Und weiter: „Eine automatische Mindestsperre von einem Spiel nach einer Roten Karte ist keine Ermessensentscheidung und erfordert keine Entscheidung einer zuständigen Instanz, um in Kraft zu treten.“
