Auslieferung an Deutschland

Fall Liebich: Neonazi bleibt in Tschechien nur noch ein Weg

Aktualisiert am 07.07.2026 – 13:27 UhrLesedauer: 2 Min.

Das Landgericht in Pilsen hat entschieden, dass Liebich ausgeliefert wird. (Archivbild) (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa/dpa-bilder)

Tschechiens Justiz bestätigt die Auslieferung im Fall Liebich. Der wegen Volksverhetzung verurteilten Rechtsextremistin bleibt juristisch nur ein Weg offen.

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich darf von Tschechien an Deutschland überstellt werden. Das Oberlandesgericht in Prag habe die Beschwerden gegen die Auslieferung abgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Sie seien nicht begründet gewesen. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz.

Die tschechischen Behörden würden sich nun innerhalb einer zehntägigen Frist beim Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt melden, sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft in Halle der Deutschen Presse-Agentur. Es sei davon auszugehen, dass Liebich in den nächsten zehn Tagen von Tschechien überstellt werde.

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Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufung dagegen scheiterte, ebenso wie später die Revision. Die Haftstrafe hatte der Neonazi aber nicht angetreten und sich ins Ausland abgesetzt.

Festnahme auf der Flucht im Februar

Nach monatelanger europaweiter Fahndung war Liebich am 9. April dieses Jahres im tschechischen Krasna bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden. Derzeit sitzt die 55-Jährige in sogenannter Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Bedingungen dort gelten als hart. Untergebracht sind dort mehr als 1.200 Häftlinge – darunter auch Schwerverbrecher. Es ist überwiegend ein Männergefängnis, es gibt aber vereinzelt Insassinnen. In Tschechien ist die Überbelegung von Haftanstalten ein großes Problem.

Im Fall ihrer Auslieferung soll Liebich in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht werden. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa/dpa-bilder)

Das Landgericht im tschechischen Pilsen (Plzeň) hatte bereits Anfang Juni entschieden, dass Liebich zur Vollstreckung einer Haftstrafe an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Liebich gab an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen.

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