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Todesfahrer geht nach Urteil in Revision

wochentlich.deBy wochentlich.de20 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Todesfahrer geht nach Urteil in Revision
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In Schülergruppe gefahren

Zwei Menschen sterben – Unfallfahrer geht in Revision

20.07.2026 – 17:07 UhrLesedauer: 2 Min.

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Der Unfallort (Archivbild): Der Angeklagte fuhr im Juni 2025 mit seinem Auto in Hürth in eine Gruppe von Grundschulkindern. (Quelle: Sascha Thelen/dpa/dpa-bilder)

Im Juni 2025 fährt ein junger Mann mit seinem BMW in eine Schülergruppe. Bei dem Unfall in Hürth sterben zwei Menschen. Nun geht der Fahrer gegen seine Strafe vor.

Nach seiner Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls in Hürth bei Köln hat der 21 Jahre alte BMW-Fahrer Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht Köln der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuvor hatte der Kölner Stadt-Anzeiger über den Fall berichtet.

Vier Jahre und sechs Monate Haft nach Jugendstrafrecht: So lautet das Urteil gegen den 21-Jährigen, der im Juni vergangenen Jahres in Hürth bei Köln mit seinem Auto über eine rote Ampel gefahren und in eine Gruppe Grundschüler geraten war. Eine zehnjährige Schülerin und ein 25 Jahre alter Begleiter kamen dabei ums Leben. Das Landgericht Köln sprach den Mann wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig.

Der Vorsitzende Richter ließ in seiner rund einstündigen Urteilsbegründung keinen Zweifel an der Schwere der Tat: „Das Maß an Sorgfaltswidrigkeit, das Sie begangen haben, war außergewöhnlich hoch.“ Ebenso außergewöhnlich hoch sei das Leid, das durch die Tat verursacht worden sei – Eltern, Geschwister, Angehörige und Mitschüler der Opfer seien gleichermaßen betroffen. Mit deutlichen Worten fasste der Richter die Tragweite des Geschehens zusammen: „Ihre Tat hat eine gesamte Kleinstadt, die Stadt Hürth, in Schockstarre versetzt.“

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