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Täter muss ins Gefängnis – dreijährige Haftstrafe

wochentlich.deVon wochentlich.de16 Februar 20242 Min Gelesen
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Täter muss ins Gefängnis – dreijährige Haftstrafe
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Täter muss ins Gefängnis – dreijährige Haftstrafe

Eineinhalb Jahre nach der Messerattacke auf einen Jugendlichen in der Düsseldorfer U-Bahn ist nun das Urteil gefallen. Der Täter muss mehre Jahre ins Gefängnis.

Ein 47-jähriger Mann, der einen Jugendlichen in einer Düsseldorfer U-Bahn mit einem Messer attackiert hat, wurde vom Landgericht zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil erfolgte eineinhalb Jahre nach dem Vorfall.

Der zweifache Familienvater habe das damals 17-jährige Opfer absichtlich mit einem Springmesser verletzt, so die Überzeugung des Gerichts bei der Urteilsverkündung am Freitag. Die Anklage hatte dreieinhalb Jahre Gefängnis gefordert, während die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe plädierte. Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung schuldig gesprochen. Bislang ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Streit eskalierte

Dem Messerstich war ein Streit zwischen dem 47-Jährigen und dem 17-Jährigen und dessen 18-jährigen Freund vorausgegangen, einem Schwarzen. Laut Zeugenberichten äußerte der Mann rassistische Beleidigungen, woraufhin die Situation in der fahrenden U-Bahn eskalierte. Die Jugendlichen sprangen aufgebracht auf und es folgte ein Handgemenge.

Der Angeklagte gab an, dass er mit den Teenagern wegen lauter Musik in Streit geraten sei. Er habe sie gebeten, leiser zu sein und auf das Fehlen ihrer Coronaschutzmasken hingewiesen. Er bedauere seine rassistische Beleidigung zutiefst.

Während des Prozesses betonte der Mann, er habe Angst gehabt und das Messer nur zur Abwehr weiterer Attacken gezogen. „Ich habe damit nur rumgefuchtelt – und nicht mal gemerkt, dass ich jemanden getroffen habe“, sagte er vor Gericht. Sein Anwalt argumentierte mit Notwehr.

Laut Strafkammer keine Notwehr

Die Strafkammer teilt diese Ansicht jedoch nicht: „Sie haben zur Eskalation erheblich beigetragen und durch die Beleidigung provoziert“, gab Richter Rainer Drees an den Angeklagten gerichtet bekannt. „Dass Sie Angst hatten, glaube ich auch nicht.“

Der Verurteilte hat bereits mehrere Vorstrafen wegen Gewaltdelikten und saß seit Mitte Dezember in Untersuchungshaft. Trotz des Urteils wurde er bis zu seinem möglichen Haftantritt freigelassen.

Nach Polizeiangaben flüchteten die Teenager nach dem Vorfall aus der U-Bahn, während der Verdächtige weiterfuhr. Der 17-Jährige musste aufgrund schwerer Verletzungen stationär in einem Krankenhaus behandelt werden.

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