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Supermarkt-Kette testet strengere Regel an der Kasse

wochentlich.deBy wochentlich.de26 September 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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Supermarkt-Kette testet strengere Regel an der Kasse
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Drohen Konsequenzen?

Kaufland testet Kassenregel – und erregt Unmut


Aktualisiert am 26.09.2025 – 11:56 UhrLesedauer: 2 Min.

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Kassiervorgang: Bei Mitarbeitern erregt die Neuerung Unmut. (Symbolbild) (Quelle: Sven Hoppe)

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Wer bei Kaufland mehrere gleiche Produkte kauft, muss in einigen Filialen künftig mehr Zeit an der Kasse einplanen.

Kaum ein Kunde stellt sich gern an der Supermarktkasse an. Umso wichtiger ist ein schneller Ablauf. Doch bei Kaufland könnte sich dieser künftig verlangsamen: Denn in einigen Filialen hat sich der Kassiervorgang geändert.

Bisher genügte es, bei mehrfach gekauften Artikeln nur eine Packung aufs Band zu legen. Die Kassiererin oder der Kassierer scannte das Produkt einmal ein und gab anschließend die Anzahl im Warenkorb an. Das beschleunigte den Vorgang deutlich – vor allem bei Vorratskäufen, etwa von Nudeln, Katzenfutter oder Shampoo.

Wie t-online mehrfach beobachtet hat, werden in einigen Filialen nun jedoch alle Produkte einzeln eingescannt – auch wenn es sich um identische Waren handelt. Auf Nachfrage erklärten die Kaufland-Mitarbeiter, dies sei eine Konzernvorgabe. Ziel sei es, die Dauer jedes Kassiervorgangs zu erfassen.

Auf Nachfrage von t-online teilt Kaufland jedoch mit, dass sich die „Scan-Praxis in der jüngeren Vergangenheit nicht verändert habe“. Der Konzern erklärt dennoch, dass alle Waren aufs Kassenband gelegt werden sollten, damit „das umständliche Nachzählen vom Kassierplatz“ ausbleibt. Laut Unternehmenssprecher soll das einzelne Abkassieren Zeit sparen. Bei einem t-online-Test hat es hingegen länger gedauert.

Darüber hinaus müssen nicht alle Artikel auf das Kassenband gelegt werden. „Bei bestimmten Artikeln wie zum Beispiel Getränkekisten reicht es jedoch auch aus, eine Flasche aufs Band zu legen, um die gesamte Kiste zu erfassen.“

Unter den Beschäftigten erregt das Unmut. Einige befürchten, dass die erfassten Daten in Personalgesprächen eine Rolle spielen könnten oder sogar bei möglichen Entlassungen berücksichtigt werden. „Die Kassierzeiten unserer Mitarbeiter werden nicht individuell ausgewertet“, heißt es von Konzernseite.

Gleichwohl sind Leistungskontrollen im Einzelhandel nicht neu. Auch andere Supermärkte und Discounter messen die Kassiergeschwindigkeit, teils wird sie sogar auf dem Kassenzettel ausgewiesen. Grundsätzlich haben Arbeitgeber das Recht, die Arbeitsweise ihrer Beschäftigten zu überprüfen, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln, auf Nachfrage von t-online.

Nutzen sie dafür digitale Technik, müssen sie jedoch das Datenschutzrecht beachten. Dieses schreibt vor, dass eine Datenerhebung geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein muss. „Eine vollständige Rundumüberwachung wäre unzulässig“, betont Oberthür. Die Maßnahmen dürfen nicht unverhältnismäßig sein und müssen das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeitenden wahren.

Und was, wenn die erfassten Zahlen zeigen, dass jemand dauerhaft langsamer arbeitet? Dann kann es Konsequenzen geben. „Sofern die Leistung in zulässiger Weise erfasst wird, kann eine dauerhafte Minderleistung in Ausnahmefällen zu einer Kündigung führen“, warnt die Expertin.

Als Richtwert nennt sie: „Wenn ein Mitarbeiter über längere Zeit etwa ein Drittel unter der üblichen Leistung bleibt, kann das ein Hinweis darauf sein, dass die geschuldete Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte nicht erbracht wird – sei es, weil der Arbeitnehmer es nicht kann oder nicht will.“ Allerdings müsse stets geprüft werden, ob nicht andere Gründe hinter der niedrigeren Leistung stehen.

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