Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Fast 62.000 Menschen wegen Erschöpfungssyndrom ME/CFS behandelt

29 August 2026

Bärbel Bas zweifelt bei Krankschreibung an eigenem Koalitionsbeschluss

29 August 2026

Kane deutet Vertragsverlängerung an – „noch Details zu klären“

29 August 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Lifestyle»Supermarkt-Kassierer verweigert Bargeld: Ist das überhaupt erlaubt?
Lifestyle

Supermarkt-Kassierer verweigert Bargeld: Ist das überhaupt erlaubt?

wochentlich.deBy wochentlich.de21 März 2024Keine Kommentare3 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Supermarkt-Kassierer verweigert Bargeld: Ist das überhaupt erlaubt?
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Gibt es ein Limit für die Münzzahlung an der Kasse? Darf der Händler darauf pochen, dass nur mit Karte gezahlt wird? Erfahren Sie es hier.

Das Wichtigste im Überblick


Sie stehen an der Supermarktkasse und möchten den Einkauf mit Münzgeld bezahlen – doch der Kassierer verweigert die Annahme. Darf er das? Oder dürfen Händler vorschreiben, dass Sie Ihren Einkauf nur kontaktlos via Kreditkarte oder Handy bezahlen? Was für Käufer und Verkäufer gilt, erklären wir Ihnen.

Darf der Kassierer die Zahlung mit Kleingeld verweigern?

Ja. Laut dem Bundeskriminalamt handelt es sich bei Euro-Münzen um ein „eingeschränktes“ Zahlungsmittel. „Aus diesem Grund müssen Münzen beim Bezahlvorgang nicht in unbegrenzter Menge akzeptiert werden.“

Zahlung nur mit Bargeld – darf der Händler das?

In Deutschland gilt das Prinzip der sogenannten Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass Händler die Vertragsbedingungen mitbestimmen können. Dabei spielt auch die Zahlungsart eine Rolle, also ob ausschließlich mit Bargeld gezahlt werden muss oder eine Kartenzahlung ebenfalls möglich ist. Der Händler kann somit die Zahlung via Debitkarte, Kreditkarte oder einer anderen NFC-Technik (Handy) ausschließen.

Häufig lehnen Händler die Zahlung via NFC-Technik ab, da diese mit Kosten verbunden ist. So müssen sie, wenn sie ihren Kunden diesen Service anbieten, für jede Transaktionen Gebühren zahlen, zusätzlich zu den Kosten für die Geräte, die sie sich dafür zulegen müssen.

Kassierer verweigert die Zahlung mit Geldscheinen – ist das erlaubt?

Tatsächlich darf der Händler bei der Barzahlung bestimmte Geldscheine – beispielsweise den 200- oder 100-Euro-Geldschein – ausschließen. Grundlage hierfür ist ebenfalls die Vertragsfreiheit.

Die Europäische Zentralbank (EZB) ergänzt jedoch: „Einzelhändler müssen einen berechtigten Grund haben, z. B. dass sie nicht genügend Bargeld vorhalten können, um Wechselgeld zurückzugeben, oder dass die Verwahrung großer Bargeldmengen konkrete Sicherheitsrisiken für sie birgt.“

Händler akzeptiert nur Kartenzahlung – geht das?

Wenn der Händler die Zahlung mit Bargeld ausschließt und stattdessen nur Zahlung via Kreditkarte, Debitkarte oder einer anderen NFC-Technik (Handy) akzeptiert, ist das ebenfalls aufgrund der Vertragsfreiheit gestattet. Wichtig: Die Händler müssen ihre Pflichten (im Folgenden aufgeführt) beachten.

Die Pflicht der Händler

Allerdings dürfen Händler ihren Kunden nicht erst beim Bezahlvorgang mitteilen, welches Zahlungsmittel sie bevorzugen, beziehungsweise welche Art der Zahlung nicht möglich ist. Denn ein Kaufvertrag muss immer im gegenseitigen Einverständnis stattfinden. Das bedeutet, dass der Kunde vor dem Bezahlen bereits darüber informiert ist, zu welchen Konditionen der Verkäufer seine Ware anbietet.

Damit der Verkäufer von der Vertragsfreiheit also Gebrauch machen kann, muss er seinen Kunden über die Zahlungsmodalitäten informieren. Dafür reichen Hinweisschilder, die sich am Eingang des Geschäfts oder an der Kasse befinden, aus. Zudem muss ein triftiger Grund vorliegen, weshalb der Händler bestimmte Zahlungsmittel verweigert, so die EZB. Macht der Händler das nur nach seinem eigenen Belieben, geht das nicht. Geht der Kunde dann mit der Ware zur Kasse, bestätigt er, dass er mit den Zahlungsbedingungen des Verkäufers einverstanden ist.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Warum Haribo seine Lakritzschnecken-Maschine nie patentierte

29 August 2026

Reservierte Liegen am Urlaubspool – ist das erlaubt?

29 August 2026

Supermarkt warnt vor Salmonellen in Bio-Heidelbeeren

29 August 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Bärbel Bas zweifelt bei Krankschreibung an eigenem Koalitionsbeschluss

29 August 2026

Kane deutet Vertragsverlängerung an – „noch Details zu klären“

29 August 2026

Diese Häuser der Babyboomer werden zum Verkaufsproblem

29 August 2026

Stefan Mross kämpft mit Unterstützung um „Immer wieder sonntags“

29 August 2026

Neueste Beiträge

Streit in 3.000 Metern Höhe – Bergführer attackiert Alpinist

29 August 2026

Warum Haribo seine Lakritzschnecken-Maschine nie patentierte

29 August 2026

Bahn-Strecke Hamburg–Berlin heute Nacht erneut gesperrt

29 August 2026

Recent Posts

  • Fast 62.000 Menschen wegen Erschöpfungssyndrom ME/CFS behandelt
  • Bärbel Bas zweifelt bei Krankschreibung an eigenem Koalitionsbeschluss
  • Kane deutet Vertragsverlängerung an – „noch Details zu klären“
  • Diese Häuser der Babyboomer werden zum Verkaufsproblem
  • Stefan Mross kämpft mit Unterstützung um „Immer wieder sonntags“

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.