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You are at:Home»Regionen»Streit um Söders Kreuzpflicht landet vor Verfassungsgericht
Regionen

Streit um Söders Kreuzpflicht landet vor Verfassungsgericht

wochentlich.deBy wochentlich.de25 März 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Streit um Söders Kreuzpflicht landet vor Verfassungsgericht
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Der Streit um das Kreuz in Bayerns Amtsstuben und Gerichten schwelt seit Jahren. Ein Bund will den Kreuzerlass zu Fall bringen und gibt trotz Niederlagen nicht auf.

Im Kampf gegen den bayerischen Kreuzerlass will der Bund für Geistesfreiheit vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einlegen. Dessen Vorsitzende begründet die Entscheidung damit, dass sich der Bund – durch die Anbringung von Kreuzen – in seinen Grundrechten auf Gleichbehandlung und auf Religionsfreiheit verletzt sieht. Grundsätzlich seien Behörden nämlich durch die Verfassung zur Neutralität verpflichtet, sagte die Vorsitzende der Nachrichtenagentur dpa weiter.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Dezember entschieden, dass die Kreuze in Bayerns Behörden hängen bleiben dürfen und Klagen gegen den umstrittenen Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) abgewiesen. Die seit 2018 geltende Vorschrift, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss, ist aus Sicht der Leipziger Richter rechtens.

Kritik kam sogar aus Kirchen

Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative des damals frisch zum Ministerpräsidenten aufgestiegenen Söder den Kreuzerlass beschlossen. Trotz heftiger Kritik – sogar von den Kirchen, die Söder vorwarfen, das christliche Symbol für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen – trat der Erlass im Juni 2018 in Kraft. In Paragraf 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats heißt es seither: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“

Der Bund für Geistesfreiheit hingegen unterstützt den Vorschlag, statt eines Kreuzes Artikel 1 des Grundgesetzes in den Gebäuden anzubringen. Hinter diesen Artikel, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist, „können sich alle Menschen stellen, die auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen“, hieß es zur Begründung.

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