Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Sichtungen von Bullenrochen in Triest: einzigartig im Mittelmeerraum, aber Bedrohung für Muschelfarmen

17 Juli 2026

Gewitter rollt auf Allianz Arena zu

17 Juli 2026

Leihmutterschaft: Spahns Posten wackelt

17 Juli 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Auto»Straßenzulassung für den E-Scooter/E-Roller: Wie bekommt man sie?
Auto

Straßenzulassung für den E-Scooter/E-Roller: Wie bekommt man sie?

wochentlich.deBy wochentlich.de13 Dezember 2023Keine Kommentare3 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Straßenzulassung für den E-Scooter/E-Roller: Wie bekommt man sie?
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Um mit einem E-Scooter auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, brauchen Sie eine Zulassung. Was das ist und wie Sie sie bekommen.

Das Wichtigste im Überblick


Falls Sie sich einen E-Scooter kaufen und bei der Fahrt durch die Stadt keinen Ärger mit den Behörden haben möchten, sollten Sie schon beim Kauf darauf achten, dass der Elektroroller für den Straßenverkehr zugelassen ist. Das müssen Sie wissen:

Das muss der E-Scooter erfüllen

Um die Zulassung von E-Scootern kümmert sich das Kraftfahrt-Bundesamt. Die elektrisch angetriebenen Roller müssen gewisse Anforderungen erfüllen – unter anderem müssen sie eine zugelassene Beleuchtung, Reflektoren, zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine Klingel, eine Lenkstange und andere Dinge vorweisen, damit sie der Straßenverkehrsordnung und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entsprechen. Außerdem dürfen die E-Scooter nicht schneller als 20 km/h fahren (lesen Sie hier mehr dazu). Im Detail geht es zudem um Punkte wie das Maximalgewicht, den Schutz vor Manipulationen oder Fragen der Batteriesicherheit.

Schon gewusst?

E-Scooter dürfen laut den Veordnungen maximal 70 Zentimeter breit, 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang sein.

Straßenzulassung: Wer beantragt sie?

In den meisten Fällen sind E-Scooter, die im Handel verkauft werden, auch für den Straßenverkehr zugelassen; die Hersteller beantragen die sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für ihre Produkte. Erkennen können Sie diese beim Kauf daran, dass in der Beschreibung „StVZO-konform“ vermerkt ist.

Am E-Scooter selbst findet sich an der Unterseite oder am Rahmen ein Typenschild. Hier sollten sowohl die Fahrzeugart (Elektrokleinstfahrzeug) als auch die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) vermerkt sein.

Straßenzulassung nachträglich bekommen: So geht es

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Elektro-Tretroller zwar die Voraussetzungen erfüllt, aber noch keine Zulassung hat. In diesem Fall müssen Sie eine Einzelbetriebserlaubnis (kurz: EBE) bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Der E-Scooter wird dann geprüft und Sie erhalten ein entsprechendes Gutachten, das Sie anschließend bei der Zulassungsbehörde vorlegen können.

Wenn der Roller die Anforderungen nicht erfüllt, müssen Sie ihn nachrüsten – oder Sie dürfen ihn ausschließlich auf Privatgelände bewegen.

Was brauche ich neben einer Straßenzulassung noch?

Neben einer Zulassung brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung. Von Ihrem Versicherungsunternehmen erhalten Sie eine Plakette, die Sie hinten am Roller anbringen müssen. Mit der Haftpflichtversicherung werden Schäden abgedeckt, die anderen Verkehrsteilnehmern durch Ihren E-Scooter zugefügt werden.

Einen Helm müssen Sie während der Fahrt nicht zwingend tragen, es wird aber dringend empfohlen. Was Sie noch beachten müssen: E-Scooter, die schneller als 6 km/h fahren können, dürfen nicht auf Fußwegen, sondern nur auf Radwegen, Radstreifen und Fahrradstraßen unterwegs sein. Wenn es solche Wege nicht gibt, dürfen sie auf der Straße fahren – auch außerhalb geschlossener Ortschaften.

Für E-Roller mit maximal 6 Kilometern pro Stunde Höchstgeschwindigkeit gibt es keine Altersbegrenzung. Für höhere Geschwindigkeiten muss man mindestens 14 Jahre alt sein, wenn man im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Diese Modelle passen zu Ihnen

17 Juli 2026

Kompaktes SUV-Coupé tritt gegen Teasla Model Y und Co. an

17 Juli 2026

Autobahn GmbH hält halbe Milliarde für Erneuerung nötig

17 Juli 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Gewitter rollt auf Allianz Arena zu

17 Juli 2026

Leihmutterschaft: Spahns Posten wackelt

17 Juli 2026

Schalke verpflichtet Ex-Nationalspieler Robin Gosens

17 Juli 2026

Nvidia-Aktien stürzen ab – Apple wieder wertvollste Firma der Welt

17 Juli 2026

Neueste Beiträge

Nach Wirbel um Danger Dan und „Die Anstalt“: ZDF ändert das Programm

17 Juli 2026

Nach Gewittern wird es spannend in Deutschland

17 Juli 2026

Gibt es das bizarre Phänomen wirklich? Fakten im Check

17 Juli 2026

Recent Posts

  • Sichtungen von Bullenrochen in Triest: einzigartig im Mittelmeerraum, aber Bedrohung für Muschelfarmen
  • Gewitter rollt auf Allianz Arena zu
  • Leihmutterschaft: Spahns Posten wackelt
  • Schalke verpflichtet Ex-Nationalspieler Robin Gosens
  • Nvidia-Aktien stürzen ab – Apple wieder wertvollste Firma der Welt

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.