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Steuerliche Förderung für E-Dienstwagen steigt

wochentlich.deBy wochentlich.de26 März 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Steuerliche Förderung für E-Dienstwagen steigt
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Wer bei seinem E-Dienstwagen in den vollen Genuss der steuerlichen Förderung kommen wollte, musste ein Modell unterhalb der Preisgrenze von 60.000 Euro wählen. Das ändert sich nun.

Die Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von elektrischen Dienstwagen steigt auf 70.000 Euro. Die Erhöhung ist laut dem Fachinformationsdienst „Haufe“ Teil des nun vom Bundesrat verabschiedeten Wachstumschancengesetzes (hier lesen Sie mehr dazu). Die milliardenschweren Steuersubventionen und der Bürokratieabbau sollen insbesondere der schwächelnden deutschen Wirtschaft auf die Beine helfen. Für Arbeitnehmer und Ruheständler stecken aber auch einige Entlastungen drin: Unter anderem sollen die Förderungen die Nachfrage nach E-Mobilen stützen. Zudem reflektiert sie die zuletzt gestiegenen Anschaffungspreise.

Preisgrenze steigt um 10.000 Euro

Wer einen elektrisch betriebenen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss als geldwerten Vorteil nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Jahr pauschal versteuern. Zum Vergleich: Bei einem Fahrzeug mit Verbrennermotor muss ein Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden. Bisher galt diese Regelung nur für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 Euro.

Mit Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes gilt es für Fahrzeuge bis zu einem Preis von 70.000 Euro, die ab dem 1. Januar 2024 angeschafft wurden. Die Regelung schließt auch weiterhin Hybridfahrzeuge mit einer elektrischen Mindestreichweite von 80 Kilometern ein.

Unzufriedenheit mit E-Auto-Angebot

Das Problem: Vielen Fuhrparkleitern fehlt bei E-Autos die Auswahl. Rund 61 Prozent der Fuhrparkverantwortlichen in Unternehmen halten das aktuelle Angebot nicht für ausreichend, wie aus einer Umfrage der Marktbeobachter von Dataforce hervorgeht. Bei großen Flotten mit mehr als 49 Pkw kritisieren sogar 75 Prozent die aktuell fehlende Modellvielfalt. Sie vermissen vor allem erschwingliche Fahrzeuge in der Kompakt- und Mittelklasse. Keinen Mangel nehmen die Flottenmanager in der Oberklasse und bei SUV wahr.

Unzufrieden sind fast drei Viertel der Fuhrparkverantwortlichen zudem mit der Praxisreichweite von E-Autos. Lediglich 27 Prozent halten diese für ausreichend. Im Schnitt werden rund 500 Kilometer tatsächliche Reichweite gefordert. Privatkunden sind in beiden Punkten leichter zufriedenzustellen. So hält nur knapp die Hälfte das Angebot nicht für ausreichend, 41 Prozent haben Probleme mit der Praxisreichweite.

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