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Finanzen

Steuerfrei arbeiten im Ruhestand? So funktioniert es ohne Aktivrente

wochentlich.deBy wochentlich.de27 Dezember 2023Keine Kommentare3 Mins Read
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Steuerfrei arbeiten im Ruhestand? So funktioniert es ohne Aktivrente
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Nach einem Vorschlag der Senioren-Union sollten Rentner komplett steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Wie das auch jetzt schon möglich ist.

Ob regulär oder vorzeitig in Rente – bei vielen Ruheständlern reicht das Geld nicht, um den Lebensunterhalt sorgenfrei zu bestreiten. Doch wer zusätzlich arbeitet, muss damit rechnen, dass Steuern fällig werden. Der Vorsitzende der Senioren-Union der CDU, Fred-Holger Ludwig, schlägt daher vor, das Arbeitsentgelt für Rentner komplett steuerfrei zu stellen.

Diese Forderung geht über das hinaus, was die CDU in ihrem Grundsatzprogramm bereits als „Aktivrente“ festgehalten hat. Nach diesem Konzept soll das Gehalt von Rentnern, die im Ruhestand freiwillig weiterarbeiten, bis zu einem Betrag von 2.000 Euro steuerfrei bleiben. Aktuell liegt die Grenze deutlich tiefer.

Wir zeigen, wie viel Sie derzeit steuerfrei hinzuverdienen dürfen, ob ein Job neben der Rente auch etwas an Ihren Rentenbezügen ändert und welche Wege es noch gibt, um die Rente steuerfrei aufzustocken.

Neue Hinzuverdienstregel seit 2023

Die beste Nachricht zuerst: Seit 2023 muss niemand mehr eine Rentenkürzung befürchten, wenn man im Ruhestand weiterarbeitet. Auch für sogenannte Frührentner gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr (mehr dazu hier). Das heißt: Egal, ob Sie vorzeitig oder regulär in Altersrente gegangen sind – an der Höhe Ihrer Rentenbezüge ändert eine Beschäftigung im Ruhestand nichts mehr.

Anders sieht das bei Erwerbsminderungsrentnern und Beziehern von Witwer- oder Witwenrente aus. Wer eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhält, kann 2024 37.117,50 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Bei voller Erwerbsminderung sind es 18.558,75 Euro.

Arbeiten neben der Rente: So viel bleibt steuerfrei

Dass Ihre Rente gleich hoch bleibt, bedeutet aber nicht, dass Sie nicht nachträglich noch Steuern auf Ihre gesamten Einnahmen zahlen müssen. Zumindest bei einem Minijob müssen Sie Steuern befürchten. Die Grenze für diese geringfügige Beschäftigung steigt ab Januar 2024 auf 538 Euro, da ab dann ein höherer Mindestlohn von 12,41 Euro gilt. Sie dürfen im Monat dann 43 Stunden und 20 Minuten arbeiten, um die Verdienstobergrenze nicht zu überschreiten. Mehr zu den Änderungen für Minijobber ab 2024 lesen Sie hier.

Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten, diese 538 Euro zusätzlich zur Rente aufzustocken. So erlaubt es die Übungsleiterpauschale, dass Sie pro Jahr 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei einnehmen können, wenn Sie zum Beispiel als Übungsleiter im Sportverein, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer arbeiten. Im Monat macht das also 250 Euro.

Außerdem können Sie sich ein Ehrenamt steuerfrei vergüten lassen. Zahlt Ihnen ein gemeinnütziger Verein nicht mehr als 70 Euro im Monat (840 Euro im Jahr) für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit, fallen weder bei Ihnen noch beim Verein Steuern an. Wer also Minijobber, Übungsleiter und Ehrenamtler ist, kann seine Rente jeden Monat um bis zu 858 Euro steuerfrei aufstocken (538 Euro + 250 Euro + 70 Euro) – ganz ohne auf die „Aktivrente“ der CDU warten zu müssen.

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