Steuererklärung
Fünf legale Steuertricks, mit denen Sie einfach Geld sparen
Aktualisiert am 24.11.2025 – 07:42 UhrLesedauer: 2 Min.
Wer sparen möchte, sollte seine Steuererklärung gewissenhaft machen. Fünf Steuertricks, mit denen Sie sich leicht Geld vom Finanzamt zurückholen können.
Die Steuererklärung empfinden viele als nervig. Dabei lässt sich mit ihr bares Geld hereinholen. Was viele Menschen nicht wissen: Sie können fast alles steuerlich absetzen – und so noch mehr aus Ihrer Steuererklärung herausholen.
t-online zeigt Ihnen fünf Steuertricks, die die Experten der mobilen Steuer-App Taxfix zusammengestellt haben.
Nicht jeder, der Steuern zahlt, muss auch eine Steuererklärung abgeben – im Gegenteil. Viele Menschen sind nicht dazu verpflichtet.
Sie haben insgesamt vier Jahre Zeit, eine Steuererklärung abzugeben, wenn Sie dies freiwillig tun. Selbst die Steuererklärung für 2021 können Sie also noch einreichen – die Frist dafür endet am 31. Dezember 2025. Geben Sie gleich vier Steuererklärungen auf einmal ab, kann ein ordentliches Sümmchen zusammenkommen.
Obendrauf gibt es sogar noch ein paar Zinsen. Denn 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres bekommen Steuerzahler vom Finanzamt für jeden weiteren Monat 0,15 Prozent Zinsen auf die noch nicht ausgezahlte Steuererstattung. Aufs Jahr gerechnet sind das 1,8 Prozent.
Wer im vergangenen Jahr etwas für den guten Zweck gespendet hat, kann mit dem Betrag seine Steuerlast mindern. Voraussetzung dafür ist: Das Finanzamt muss die Gemeinnützigkeit der jeweiligen Organisation anerkennen. Spendenempfänger können beispielsweise Vereine, Stiftungen oder politische Parteien sein.
Mit der sogenannten Entfernungspauschale können Sie Kosten für den Arbeitsweg steuerlich geltend machen. Dabei muss der Weg nicht immer der kürzeste sein. Ein Umweg kann sich lohnen – nicht nur zeitlich, sondern auch finanziell.
Denn: Wenn Sie regelmäßig auf einen längeren, jedoch offensichtlich verkehrsgünstigeren Weg ausweichen, können Sie das ebenso in der Steuererklärung angeben.
Jedes Jahr aufs Neue flattert die ungeliebte Nebenkostenabrechnung ins Haus. Aber ein detaillierter Blick kann sich auszahlen. Kosten von Treppenhausreinigung, Hausmeisterdienstleistungen, Wartungsarbeiten für Aufzug oder Heizungsanlage können Sie nämlich von der Steuer absetzen.
