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Steffen Krach fordert Schutz queerer Menschen

wochentlich.deBy wochentlich.de28 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Steffen Krach fordert Schutz queerer Menschen
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Nach Anschlag

„Klare Haltung“: Krach fordert Schutz queerer Menschen

28.07.2026 – 20:10 UhrLesedauer: 1 Min.

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Steffen Krach will den Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz verankern. (Archivbild) (Quelle: Fabian Sommer/dpa/dpa-bilder)

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Berlin will das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz um die sexuelle Identität erweitern. Nun schlummert der Gesetzentwurf im Bundestagsausschuss. Die SPD in Berlin fordert mehr Bewegung.

SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach fordert nach dem CSD-Anschlag mehr Entschlossenheit von den Parteien im Bundestag für den Schutz queerer Menschen. Zu dem vor Monaten beschlossenen Gesetzentwurf des Bundesrates mit dem Ziel, ein Verbot von Diskriminierung wegen sexueller Identität im Grundgesetz zu verankern, brauche es „eine klare Haltung aller demokratischer Parteien im Bundestag“, sagte Krach laut einer Mitteilung der SPD in Berlin.

„Wenn die CDU es ernst meint mit dem Schutz von queeren Menschen, dann muss sie sich jetzt auch im Bundestag endlich bewegen und der Verankerung der sexuellen Identität im Artikel 3 des Grundgesetzes zustimmen“, führte Krach aus. Kanzler Friedrich Merz (CDU) müsse „eine Abstimmung ohne Fraktionszwang zulassen“.

Gesetzentwurf schlummert im Ausschuss

Derzeit heißt es in dem Verfassungsartikel: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Im September 2025 hatte der Bundesrat auf Betreiben des Landes Berlin mehrheitlich beschlossen, den Artikel 3 um den Zusatz „sexuelle Identität“ zu erweitern. Die Gesetzesinitiative wurde dann in den Bundestag eingebracht.

Im Bundestag wurde am 9. Oktober ein textidentischer Gesetzentwurf der Grünen in erster Lesung beraten. Anschließend wurde er zur weiteren Beratung federführend an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Seither ist sichtbar nichts weiter passiert. Eine festgelegte Beratungsdauer oder eine Frist, bis zu der ein Parlamentsausschuss seine Beratungen beendet haben muss, gibt es nicht.

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