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Finanzen

Staatliche Förderung zur Immobilienfinanzierung sichern

wochentlich.deBy wochentlich.de3 Januar 2024Keine Kommentare4 Mins Read
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Staatliche Förderung zur Immobilienfinanzierung sichern
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Wer eine Immobilie kaufen oder bauen möchte, kann den Staat daran beteiligen. Das funktioniert mit Wohn-Riester. Doch das ist nicht für jeden geeignet.

Das Wichtigste im Überblick


Die klassische Riester-Rentenversicherung kennen die meisten: Sie bauen sich eine Zusatzrente auf und der Staat unterstützt Sie dabei. Statt für eine lebenslang gezahltes Extra zur gesetzlichen Rente können Sie die Riester-Förderung aber auch einsetzen, um ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung zu finanzieren.

Wohn-Riester nennt sich diese Variante, auch bekannt als Eigenheimrente. Was das genau ist, wie sie funktioniert und welche Vor- und Nachteile sie hat, zeigt Ihnen unser Überblick.

Was ist Wohn-Riester?

Wohn-Riester, offiziell Eigenheimrente genannt, ist eine Variante der privaten Altersvorsorge. Sie können damit die Riester-Förderung nutzen, um eine selbst bewohnte Immobilie zu kaufen oder zu bauen, ein Darlehen zu tilgen, Genossenschaftsanteile zu erwerben oder Ihr Wohneigentum barrierearm umzubauen. Ein Ferienhaus können Sie damit hingegen nicht kaufen.

Wer Wohn-Riester einsetzt, hat das Ziel, im Alter mietfrei zu wohnen und dadurch seine Lebenshaltungskosten zu senken. Dank staatlicher Zulagen und Steuervorteile wird die Finanzierung der Immobilie etwas günstiger.

Wer kann Wohn-Riester nutzen?

Von Wohn-Riester kann grundsätzlich jeder Förderberechtigte profitieren, der eine sogenannte begünstigte Immobilie kauft oder baut. Förderberechtigt sind nach § 79 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie § 10a Absatz 1 EStG vor allem:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige
  • Beamte, Richter, Soldaten, Amtsträger
  • Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld
  • Auszubildende und Erziehende

Tipp: Auch geringfügig Beschäftigte können Wohn-Riester nutzen, wenn sie eigene Beiträge in die Sozialversicherung einzahlen. Ebenfalls förderberechtigt ist, wessen Ehepartner Anspruch auf Förderung hat und selbst mit einem eigenen Riester-Vertrag spart.

Um eine begünstigte Immobilie handelt es sich, wenn:

  • Sie selbst in der Immobilie wohnen.
  • Sie Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie sind.
  • Die Immobilie Ihr Hauptwohnsitz oder Lebensmittelpunkt ist.
  • Ihre Immobilie sich in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) befindet.

Gut zu wissen: Unter bestimmten Umständen und mit vorheriger Genehmigung kann es Ihnen erlaubt sein, die Immobilie während des Erwerbslebens befristet zu vermieten. Spätestens mit Rentenbeginn müssen Sie dort aber selbst einziehen.

Wohn-Riester können Sie noch für weitere Vorhaben nutzen. Dazu gehören etwa:

  • Der Kauf von Pflichtanteilen an einer Wohnungsgenossenschaft.
  • Der Erwerb eines besonderen Dauerwohnrechts, zum Beispiel in einem Pflege- oder Seniorenheim.
  • Der barrierefreie Umbau einer selbst genutzten Immobilie.
  • Seit 2024 auch der energetische Umbau einer selbst genutzten Immobilie.

Wie funktioniert Wohn-Riester?

Wie bei der klassischen Riester-Rentenversicherung fördert der Staat auch Wohn-Riester mit Zulagen und Steuervorteilen. Um den Zuschuss zu bekommen, müssen Sie allerdings jedes Jahr genug eingezahlt haben – insgesamt 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen. Für Arbeitnehmer ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen und das Bruttoeinkommen pro Jahr meist dasselbe.

Wer diesen Mindesteigenbetrag für die Riester-Rente aufbringt, erhält vom Staat die jährliche Grundzulage in Höhe von 175 Euro plus etwaige Zulagen für Kinder geschenkt. Hinzu kommen steuerliche Vergünstigungen.

Allerdings werden beide Förderungen miteinander verrechnet, so dass Sie letztlich nur von der Leistung profitieren, von der Sie mehr erhalten. Bei Gutverdienern ohne Kinder sind das in der Regel die Steuervorteile, bei Durchschnittsverdienern mit Kindern die Zulagen.

Sie können Wohn-Riester auf verschiedene Weisen einsetzen:

  • als Wohn-Riester-Bausparvertrag,
  • als Wohn-Riester-Darlehensvertrag,
  • als Riester-Bauspar-Sofortfinanzierung.

Alternativ können Sie auch bereits angespartes Guthaben aus einem klassischen Riester-Vertrag entnehmen, um eine selbst genutzte Immobilie zu finanzieren.

Wohn-Riester-Bausparvertrag

Wollen Sie erst in einigen Jahren ein Eigenheim kaufen, bauen oder barrierefrei umbauen, können Sie über einen Wohn-Riester-Bausparvertrag nachdenken. Damit gibt es die Förderung für die Sparbeträge und Sie sichern sich gleichzeitig die Zinsen für ein Bauspardarlehen. Wird das Darlehen ausgezahlt, nutzen Sie die Riester-Zulagen für die Tilgung des Baukredits. Anbieter sind Bausparkassen. Lesen Sie hier, für wen sich bausparen lohnt.

Wohn-Riester-Darlehensvertrag

Sind Sie bereits einen Schritt weiter und wollen schon bald eine eigene Immobilie kaufen, können Sie einen Wohn-Riester-Darlehensvertrag nutzen. Dank der staatlichen Zulagen können Sie dieses Darlehen schneller abbezahlen als einen normalen Kredit.

Ein Wohn-Riester-Darlehen könnte daher selbst dann sinnvoll sein, wenn der Zinssatz höher ist als bei einem klassischen Kredit. Anbieter finden Sie am besten über Vermittler wie Dr. Klein oder Interhyp.

Riester-Bauspar-Sofortfinanzierung

Eine andere Möglichkeit, Ihre Immobilie schon bald zu kaufen und zu finanzieren, ist die Riester-Bauspar-Sofortfinanzierung, auch Bausparkombikredit genannt. Hierbei kombinieren Sie den Riester-Bausparvertrag mit einem Vorausdarlehen der Bausparkasse.

Für dieses Darlehen zahlen Sie erst einmal nur Zinsen, Sie tilgen nichts. Parallel sparen Sie mit dem Bausparvertrag an. Ist dieser zuteilungsreif, löst er das Vorausdarlehen ab. Erst dann zahlen Sie eine Rate aus Zins und Tilgung, um das Bauspardarlehen zurückzuzahlen.

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