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Finanzen

Sparkassen-Tagesgeld: Muss ich Sparbeträge kündigen?

wochentlich.deBy wochentlich.de16 Dezember 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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Sparkassen-Tagesgeld: Muss ich Sparbeträge kündigen?
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Frag t-online

Sparkasse: Muss ich mein Tagesgeld kündigen?


Aktualisiert am 16.12.2025 – 08:00 UhrLesedauer: 3 Min.

imago images 167778078Vergrößern des Bildes

Sparkasse: Kunden können Geld auf einem Tagesgeldkonto, in einem Sparkassenbrief oder auf dem Sparbuch anlegen. (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Tagesgeld bei der Sparkasse.

So bieten etwa die Sparkasse Dortmund, die Stadtsparkasse Langenfeld im Rheinland und die Kreissparkasse Schlüchtern in Hessen derzeit bis zu 3 Prozent Zinsen auf Sparkassenbriefe für zehn Jahre. Anlegen müssen Sie dafür jeweils mindestens 2.500, 5.000 bzw. 10.000 Euro. Wer weniger Geld zur Verfügung hat, bekommt bei der Sparkasse Schlüchtern bereits ab 1.000 Euro 2,5 Prozent Zinsen pro Jahr.

Wie biallo.de berichtet, können einige diese Sparkassenbriefe sogar online abgeschlossen werden, ohne ein Konto bei der Sparkasse vor Ort führen zu müssen.

2,5 bzw. 3 Prozent Zinsen pro Jahr: Das ist mehr als der EZB-Einlagenzins, der aktuell bei 2 Prozent steht und an dem sich viele Banken orientieren, wenn es um die Konditionen für sichere Anlagen geht. Ein t-online-Leser wollte nun wissen, ob er bei der Sparkasse sein Tagesgeld kündigen muss, wenn er auf sein Geld zugreifen und es ggf. anders anlegen will. Es handele sich um „höhere Summen“, schrieb er.

Im Fall von Tagesgeld heißt es: Entwarnung. Sinn und Zweck der Anlageform ist, dass Sparer täglich auf ihr Geld zugreifen können – und zwar unabhängig von der Höhe der Sparsumme. Um das Geld für Zahlungen nutzen zu können, müssen sie es lediglich erst vom Tagesgeld- auf das Girokonto überweisen. Liegen beide Konten bei derselben Bank, sollte das in Echtzeit möglich sein. Eine Kündigung des Kontos ist nicht nötig.

Gut zu wissen: Manche Sparkassen gewähren die Verzinsung nur, wenn der Sparbetrag eine gewisse Summe nicht unterschreitet: In dem Fall wird die Zinszahlung ausgesetzt. Auch dann müssen Sie das Konto nicht kündigen.

Festgeld hingegen funktioniert anders: Hier legen Sie das Geld über einen vorab definierten Zeitraum zu festen Zinsen an, können in dieser Zeit aber nicht darauf zugreifen. In seltenen Fällen ermöglichen es Banken ihren Kunden, Festgeld zu kündigen, allerdings müssen Sparer dann oft bereits gutgeschriebene Zinsen zurückzahlen.

Bei den Sparkassen heißen Festgelder „Sparkassenbriefe“; und diese sind laut Bedingungen „beidseitig unkündbar“. Das heißt: Weder die Sparkasse noch der Sparer können die Vereinbarung vorzeitig aufkündigen.

Eine Kündigung ist dagegen nötig, wenn Ihr Geld auf einem klassischen Sparbuch liegt und Sie mehr als 2.000 Euro pro Monat abheben oder auf Ihr Girokonto überweisen möchten. Die Kündigungsfrist beträgt dabei mindestens drei Monate. Grund ist, dass das Geld auf dem Sparbuch eine zeitlich unbefristete Spareinlage ist, mit der die Sparkasse arbeitet, es also zum Beispiel für Kredite nutzt.

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