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Politik

Spahn will Verfassung ändern, um Sanktionen zu verschärfen

wochentlich.deBy wochentlich.de14 Januar 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Spahn will Verfassung ändern, um Sanktionen zu verschärfen
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Die Regierung hat schärfere Sanktionen für Bürgergeldbeziehende beschlossen, die Job-Angebote hartnäckig ausschlagen. CDU-Politiker Spahn will noch einen Schritt weiter gehen.

Unionsfraktionsvize Jens Spahn hat eine Verfassungsänderung für schärfere Sanktionen beim Bürgergeld angeregt. „Menschen, die arbeiten können und ein Jobangebot erhalten, dies aber nicht annehmen, sollten im Grunde kein Bürgergeld mehr bekommen“, sagte der CDU-Politiker dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND). „Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern“, betonte Spahn.

„Wem ein Angebot gemacht oder wer gefördert wird, hat die Pflicht, dies auch zu nutzen. Wer sich dann immer noch verweigert, kann sich nicht darauf verlassen, durch andere finanziert zu werden. Das lässt sich so auch in die Verfassung aufnehmen“, fügte Spahn hinzu. Die von der Bundesregierung geplanten Sanktionsverschärfungen im Bürgergeld wertete er als ersten Schritt in die richtige Richtung, der aber noch lange nicht reiche.

Heil will 170 Millionen Euro beim Bürgergeld einsparen

Das Bundeskabinett hatte am Montag grünes Licht für die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. So sollen Jobcenter künftig Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. „Die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar bestehen und willentlich verweigert werden“, heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur im entsprechenden Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will damit 170 Millionen Euro beim Bürgergeld einsparen.

Ob das gelingen wird, ist unter Ökonomen umstritten, denn derzeit werden laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit nur gegen drei Prozent der Bürgergeldempfänger überhaupt Sanktionen verhängt. Die Gründe dafür sind jedoch überwiegend verpasste Termine oder Meldeversäumnisse. Insgesamt erhielten im vergangenen Jahr rund 5,5 Millionen Menschen der insgesamt mehr als 84 Millionen Einwohner in Deutschland Bürgergeld. Davon sind aktuell 3.932.000 Bezieher erwerbsfähig. Einige stocken ihr Gehalt, das sie etwa im Niedriglohnsektor verdienen, zudem mit Bürgergeld auf. Rund 1,5 Millionen Bezieher sind nicht erwerbsfähig – dabei handelt es sich meist um Kinder.

IG-Metall-Chefin: „Hier wird nach unten getreten“

Die Regierung beruft sich darauf, dass das Verfassungsgericht grundsätzlich auch einen kompletten Leistungsentzug als möglich erachtet hat, wenn ein Bürgergeldempfänger ohne wichtigen Grund ein konkret bestehendes und zumutbares Arbeitsangebot verweigert. Sozialverbände kritisierten die Pläne jedoch vor deren Beschluss scharf.

Joachim Wolff, Leiter des Bereichs Grundsicherung und Aktivierung beim Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB), gibt zudem im Gespräch mit der „Tagesschau“ zu bedenken, dass Sanktionierte zwar kurzfristig schneller einen Job finden als Nicht-Sanktionierte – sich der Effekt aber langfristig umkehre. Im Fünfjahresvergleich seien sanktionierte Menschen sogar etwas öfter ohne Arbeit. Zudem verdienten sie weniger als die Vergleichsgruppe.

Auch aus der Wirtschaft regte sich Kritik: IG-Metall-Chefin Christiane Benner bezeichnete die geplante Verschärfung der Sanktionen beim Bürgergeld als „reine Symbolpolitik“. „Wir haben eine äußerst geringe Zahl radikaler Jobverweigerer“, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Benner kritisierte: „Hier wird nach unten getreten, obwohl es schwarze Schafe häufig auf der Kapitalseite gibt – Steuerflucht, Betrug, Täuschung“. Diese verursachten größere Schäden, als die wenigen Bürgergeldempfänger, auf die sich die Diskussion gerade einschließe.

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