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You are at:Home»Panorama»Solingen-Attentäter legt Revision ein: Bundesgerichtshof am Zug
Panorama

Solingen-Attentäter legt Revision ein: Bundesgerichtshof am Zug

wochentlich.deBy wochentlich.de12 September 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Solingen-Attentäter legt Revision ein: Bundesgerichtshof am Zug
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Anschlag auf Stadtfest

Solingen-Attentäter legt Revision ein

11.09.2025 – 15:19 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Der Verurteilte: Die Revision muss in den nächsten Wochen noch begründet werden. (Quelle: Federico Gambarini/dpa)

Der Terroranschlag von Solingen mit drei Toten und zahlreichen Verletzten wird voraussichtlich einen Fall für den Bundesgerichtshof.

Nur einen Tag nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung hat der Attentäter von Solingen, Issa al Hasan, Revision eingelegt. Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit.

Die Revision müsse in den nächsten Wochen fristgerecht noch begründet werden. Sobald die Revisionsbegründung vorliege, entscheide der Bundesgerichtshof (BGH) darüber.

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte gegen den 27-jährigen Syrer am Vortag die Höchststrafe für den islamistischen Terroranschlag vom 23. August 2024 in Solingen verhängt. Es sprach den Angeklagten wegen Mordes an drei Menschen, Mordversuchen an zehn Menschen und als Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat schuldig.

Damit entsprach das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft und sämtlicher Nebenklägeranwälte. Die Verteidiger hatten sich lediglich gegen die Sicherungsverwahrung ausgesprochen.

Issa al Hasan hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, den Messerangriff begangen zu haben. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass sich der Angeklagte bereits seit 2019 islamistisch radikalisiert habe. Auf seinem Tiktok-Profil habe er selbst IS-Propaganda verbreitet. An seinen Internet-Aktivitäten könne man ablesen, wie er sich immer weiter in der islamistischen Ideologie verfing. Die der Tat zugrunde liegende radikal-islamistische Haltung des Angeklagten bestehe nach Überzeugung des Senats fort, hieß es in der Urteilsbegründung.

Der Anschlag von Solingen war der erste in Deutschland seit der Attacke auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, zu dem sich der IS bekannt hatte.

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