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So verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen

wochentlich.deBy wochentlich.de8 Oktober 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Viele Autofahrer machen es falsch

Abknickende Vorfahrt: Wer muss hier blinken?


Aktualisiert am 08.10.2026 – 14:54 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Abknickende Vorfahrt: Wer muss hier blinken? Irrtümer führen häufig zu Missverständnissen und Unfällen. (Quelle: IPA Photo/mab/imago-images-bilder)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Falsches Blinken bei abknickender Vorfahrt führt häufig zu Missverständnissen und Unfällen – dabei ist die Regel kinderleicht. Wissen Sie, was zu tun ist?

Das Verkehrszeichen „abknickende Vorfahrt“ zeigt an Kreuzungen oder Einmündungen die Streckenführung der Vorfahrtsstraße an. Es wird zusammen mit einem weiteren Zeichen (je nach Position an der Kreuzung „Vorfahrt gewähren“ oder „Vorfahrtsstraße“) angebracht. Wer hier blinken muss, ist eindeutig geregelt. Doch längst nicht alle Autofahrer wissen es.

Blinkfehler bei abknickender Vorfahrt

Dabei ist die Regel ganz einfach: Wer der abknickenden Vorfahrtstraße folgt, muss – wie beim Rechts- oder Linksabbiegen – blinken. Viele Autofahrer tun das nicht. Stattdessen blinken sie oft, obwohl sie geradeaus fahren wollen. Damit wollen sie meist den übrigen Verkehr darauf hinweisen, dass sie eben nicht der Vorfahrtsstraße folgen. Genau das kann aber zu Missverständnissen und Unfällen führen.

Grundsätzlich gilt: Wer der abknickenden Vorfahrtsstraße folgt, ändert seine Fahrtrichtung und muss blinken oder auf dem Fahrrad ein entsprechendes Handzeichen geben. Wer hingegen die Vorfahrtsstraße verlässt und geradeaus fährt, muss die Richtungsänderung nicht deutlich machen.

Wichtig: Im gesamten Kreuzungsbereich hat der Fahrer, der dem angezeigten Verlauf der Vorfahrtstraße folgt, Vorfahrt vor allen einbiegenden Fahrzeugen.

  • Fahrbahnverengung im Straßenverkehr: Vorfahrts-Regel schnell erklärt

Bußgelder bei Missachtung der abknickenden Vorfahrt

Weil es an der abknickenden Vorfahrtsstraße schnell zu Unfällen kommen kann, werden Verstöße geahndet. Wer das Verkehrszeichen missachtet, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg.

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