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Finanzen

So stellen Deutsche den Antrag

wochentlich.deBy wochentlich.de1 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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So stellen Deutsche den Antrag
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Gar nicht kompliziert

Deutsche Rente im Ausland: So stellen Sie den Antrag

Aktualisiert am 01.06.2026 – 17:47 UhrLesedauer: 2 Min.

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La dolce Vita in Rente: Auch wer seinen Ruhestand im Ausland verbringt, kann weiter deutsche Rente beziehen. (Quelle: SolStock/getty-images-bilder)

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Wer seinen Ruhestand im Ausland verbringt, kann weiterhin deutsche Rente erhalten. Doch beim Antrag und Lebensnachweis gelten besondere Regeln.

Bekomme ich eigentlich eine deutsche Rente, wenn ich meinen Lebensabend im Ausland verbringen möchte? Aber ja, für viele Menschen ist das Realität. Denn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) überweist derzeit nach eigenen Angaben an mehr als 1,7 Millionen Ruheständler im Ausland Rente. Lesen Sie hier, wo im Ausland die meisten deutschen Rentner leben.

Dabei handelt es sich nicht nur um Auswanderer, sondern auch um Menschen aus dem Ausland, die eine Zeit lang in Deutschland gearbeitet und sich Rentenpunkte erarbeitet haben. Aber wie und wo beantragt man eine solche Rente?

  • Gut zu wissen: Das passiert mit Ihrer Rente, wenn Sie auswandern
  • Höherer Lebensstandard: Wohin auswandern mit 1.000 Euro Rente?

Im Video | Geld im Alter reicht nicht aus: „Wir gehen beide noch arbeiten“

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Quelle: t-online

Wann Sie zwei Rentenanträge stellen müssen

Wer in einem EU-Mitgliedsstaat oder in einem Land lebt, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, kann seinen Rentenantrag bei der Rentenversicherung des Landes stellen, in dem er oder sie wohnt. Der Antrag wird dann automatisch weitergeleitet. Ein doppelter Rentenantrag ist auch dann nicht nötig, wenn sowohl in Deutschland als auch im entsprechenden Abkommensstaat Rentenansprüche erworben wurden.

Wer in Deutschland gearbeitet hat und außerhalb eines Mitglieds- oder Abkommensstaates lebt, muss seinen Rentenantrag selbst bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Das geht online auf der Webseite der DRV. Alternativ kann der Anspruch auch bei einem deutschen Konsulat oder der Deutschen Botschaft geltend gemacht werden. Übrige Rentenansprüche müssen zusätzlich bei der Rentenversicherung des jeweiligen Landes beantragt werden.

Wie Sie den Lebensnachweis erbringen

Wichtig: Im Ausland lebende Ruheständler, die eine Rente aus Deutschland beziehen, müssen einmal im Jahr einen sogenannten Lebensnachweis erbringen. Mit einigen EU-Mitgliedsstaaten und etwa Australien erfolgt dafür automatisch ein digitaler Austausch der erforderlichen Daten. Wo das nicht der Fall ist, müssen Rentnerinnen und Rentner den Lebensnachweis selbst erbringen.

Dazu erhalten sie einmal jährlich Post vom Renten-Service mit dem Formular „Lebensbescheinigung“, das ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. Auf welche Falschmeldung zum Lebensnachweis Sie allerdings nicht hören sollten, lesen Sie hier.

Auch ein digitaler Lebensnachweis ist laut DRV möglich. Denn die entsprechende Post enthält einen persönlichen QR-Code, mit dessen Hilfe und unter Hinzunahme des gültigen Ausweises ein Postident-Verfahren jederzeit und kostenfrei von zu Hause durchgeführt werden kann. Wie das genau funktioniert, zeigt ein Erklärvideo auf der Internetseite der DRV.

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