GKV-Reform

Höhere Zuschüsse für Privatversicherte


19.08.2026 – 15:15 UhrLesedauer: 2 Min.

Hammer und Sparschwein: Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze steigt auch der maximale Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung. (Quelle: IMAGO/Christian Ohde/imago)

Während die Krankenkassenreform für gesetzlich Versicherte so manche Härte bereithält, können privat Versicherte profitieren – allerdings nur in bestimmten Fällen.

Im kommenden Jahr müssen gesetzlich Versicherte mit hohem Einkommen dank des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes mehr für ihre Krankenkasse zahlen. Grund ist die von der Bundesregierung beschlossene außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Sie gibt an, bis zu welchem Einkommen gesetzlich Versicherte Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Derzeit liegt diese Grenze bei 69.750 Euro im Jahr bzw. 5.812,50 Euro im Monat. Laut GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird diese Grenze im kommenden Jahr außerordentlich um 300 Euro im Monat angehoben, hinzu kommt die reguläre Erhöhung.

Auswirkungen auf Privatversicherte

Auswirkungen hat die Beitragsbemessungsgrenze jedoch auch auf privat Versicherte, zumindest dann, wenn sie angestellt sind. Auch in der privaten Krankenversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt jedoch auch die Zuzahlungen durch den Arbeitgeber. So zahlt er maximal den Betrag, den er auch für einen gesetzlich Versicherten zahlen würde.

Derzeit zahlen Angestellte – den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent vorausgesetzt – 17,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens an die gesetzliche Krankenversicherung. Die Hälfte dieses Beitrags (8,75 Prozent) zahlt der Arbeitgeber. Bei der bestehenden Beitragsbemessungsgrenze zahlt der Arbeitgeber seinen privat versicherten Angestellten folglich maximal 508,59 Euro dazu.

So stark steigt der Zuschuss

Steigt die Beitragsbemessungsgrenze, erhöht sich folglich auch der maximale Arbeitgeberzuschuss, wie nun das Finanzportal „Finanztip“ errechnet hat. Allein durch die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro im Monat steigt der Zuschuss somit von 508,59 auf dann 534,84 Euro im Monat.

Gleichzeitig wird die Beitragsbemessungsgrenze zum Jahreswechsel jedoch auch regulär erhöht. In den vergangenen Jahren lag diese Erhöhung ebenfalls bei rund 300 Euro im Monat. Setzt sich diese Entwicklung fort, würde sich der maximale Arbeitgeberzuschuss auf 561,09 Euro erhöhen – das wären rund 50 Euro mehr als heute. Noch steht die Beitragsbemessungsgrenze für 2027 jedoch nicht fest.

So hoch muss Ihr Beitrag sein

Um als privat versicherter Angestellter jedoch von dem hohen Beitragszuschuss zu profitieren, müssen die Kosten für die private Krankenversicherung sehr hoch sein. Um den vollen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 561,09 Euro zu erhalten, müsste der monatliche Beitrag für die private Krankenversicherung im kommenden Jahr bei 1.122 Euro liegen.

Wichtig zu wissen: Der Zuschuss gilt nicht nur für den Arbeitnehmer selbst, sondern auch für dessen Ehefrau und Kinder, sofern diese ebenfalls privat versichert sind. Ist der eigene PKV-Beitrag also zu niedrig, um den Maximalzuschuss des Arbeitgebers auszuschöpfen, kann die Differenz unter bestimmten Voraussetzungen für die Beiträge der Kinder bzw. des Ehepartners verwendet werden. Auch für sie gilt jedoch die bestehende 50-Prozent-Grenze – das heißt, der Arbeitgeber zahlt nie mehr als die Hälfte der Versicherungsbeiträge.

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung sollte jedoch wohlüberlegt sein und nicht allein aufgrund der steigenden Zuschüsse erfolgen. Vor allem deshalb, weil ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ab dem 55. Lebensjahr kaum mehr möglich ist.

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