Es lohnt sich zwar langfristig, sein Haus energieeffizient umzubauen, das Geld dafür muss man aber erst einmal haben. Nun gibt es eine neue Option.
Ob Wärmepumpe, Photovoltaikanlage oder Dachdämmung – bis sich die energetische Sanierung der eigenen Immobilie rechnet, vergeht Zeit. Zunächst müssen Hausbesitzer sozusagen in Vorleistung gehen. Und das muss man sich auch leisten können.
Seit dem 1. Januar 2024 ist das ein klein wenig einfacher geworden – zumindest für alle, die eine sogenannte Eigenheimrenten-Förderung abgeschlossen haben, besser bekannt als Wohn-Riester. Denn das Guthaben aus dem Vertrag darf nun auch für ebenjene Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen genutzt werden. Bisher konnten Sie Wohn-Riester lediglich verwenden, um Eigenkapital aufzubauen, ein Darlehen zu tilgen oder altersgerecht zu sanieren – nicht jedoch energetisch.
Wohn-Riester für Sanierung nutzen: So geht’s
Um die neue Fördermöglichkeit nutzen zu dürfen, müssen Sie zwei Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen das Haus oder die Eigentumswohnung selbst nutzen.
- Sie müssen ein Fachunternehmen beauftragen, das Ihnen die energetische Sanierung im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestätigt.
Das EStG sieht in § 35c folgende Maßnahmen als förderfähig an:
- Wärmedämmung von Wänden,
- Wärmedämmung von Dachflächen,
- Wärmedämmung von Geschossdecken,
- Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern sie älter als zwei Jahre sind.