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So sichern Sie E-Mail, Fotos und Online-Konten richtig

wochentlich.deBy wochentlich.de12 Oktober 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Verbrauchertipps

E-Mail-Konten, Fotos, Profile: So sichern Sie Ihr digitales Erbe

Aktualisiert am 12.10.2026 – 08:59 UhrLesedauer: 4 Min.

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Digitale Erbe (Symbolbild): Es ist wichtig, mindestens eine Vertrauensperson zu benennen. (Quelle: Nico Tapia/dpa-tmn/dpa-bilder)

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Wer stirbt, hinterlässt heute weit mehr als Möbel und Bankkonten. Auch E-Mails, Social-Media-Profile und Kryptowährungen gehören zum Erbe und sind oft nicht geregelt.

Fotos und Videos in der Cloud, E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Streaming-Abos, Online-Banking, Onlineshopping-Konten oder Kryptowährungen: Das Leben spielt sich längst nicht mehr nur analog ab – ganz im Gegenteil. Dementsprechend hinterlässt heute jeder Mensch, der geht, auch ein mehr oder weniger großes digitales Erbe.

Während Immobilien, Geldvermögen und andere Besitztümer wie selbstverständlich abgewickelt werden, bleiben Dinge aus der digitalen Sphäre häufig außen vor. Wie genau sieht es also mit diesem besonderen Erbe aus? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Was genau ist ein digitaler Nachlass?

„Zum digitalen Nachlass gehören sämtliche digitalen Spuren, die eine Person hinterlässt – also Datenbestände und die damit verbundenen Rechte und Pflichten“, erklärt der Fachanwalt für Erbrecht Tobias Goldkamp. Dazu zählen etwa Konten für E-Mail, soziale Netzwerke oder Messenger-Dienste.

Dateien auf Smartphones und Tablets, in Cloud-Speichern oder Guthaben bei Bezahldiensten, Online-Verträge sowie digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen gehören aber ebenfalls dazu. Kurz gesagt: alles, was digital existiert und im Todesfall geregelt werden muss.

Juristisch ist der digitale Nachlass kein Sondervermögen. Er ist Teil der Erbmasse – mit allen Konsequenzen. „Erben treten grundsätzlich in bestehende Vertragsverhältnisse ein, inklusive laufender Kosten“, sagt Goldkamp.

Wie genau erfasst man seinen digitalen Nachlass?

Der wichtigste Schritt ist eine Bestandsaufnahme. „Am Anfang steht eine möglichst vollständige Übersicht über alle digitalen Konten, Geräte und Verträge“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Besonders zentral seien dabei das Smartphone und das E-Mail-Konto, weil darüber oft weitere Zugänge wiederhergestellt werden können.

Empfohlen wird eine digitale Nachlassliste mit Angaben zu Geräten, Konten und der gewünschten Vorgehensweise: löschen, archivieren, übertragen oder in einen Gedenkzustand versetzen. Die Zugangsdaten sollten sicher aufbewahrt werden – idealerweise getrennt voneinander. „Nutzernamen und Passwörter sollten nicht zusammen aufbewahrt werden“, rät Rehberg. Wer digitale Datenträger nutzt, sollte auch diese gut sichern, etwa in einem Bankschließfach.

Wer soll wie Zugang zum digitalen Erbe bekommen?

Am besten wird eine Vertrauensperson mit allen anfallenden Aufgaben rund ums digitale Erbe betraut, rät die Verbraucherzentrale, die auf ihrer Internetseite auch eine Vorlage für eine entsprechende Liste anbietet. Auch eine Vorlage für eine Vollmacht zu digitalen Konten steht dort zur Verfügung.

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Praktisch: Viele Dienste von E-Mail über Social Media bis hin zum Passwortmanager erlauben es, einen Nachlasskontakt anzugeben. (Quelle: Marcus Brandt/dpa-tmn)

Wer verschiedene Vertrauenspersonen einsetzen möchte, kann dies auch tun, muss dann aber eindeutig festschreiben, wer welche Befugnisse haben soll. Gibt es mehrere Vertrauenspersonen, empfehlen die Verbraucherschützer, für jede einzelne Vertrauensperson eine eigene Liste anzulegen.

Was muss regelmäßig erledigt werden – und wie?

Wichtig ist, die Liste oder die Listen samt Zugangsdaten immer aktuell zu halten. Das funktioniert besonders einfach, wenn man sie als Dateien pflegt. Außerdem sollte man die Listen sicher verwahren, also etwa verschlüsselt auf einem USB-Stick oder in einem Bankschließfach.

Auch Besonderheiten wie zusätzliche Sicherheitsfragen beim Einloggen oder Sicherheitseinstellungen wie eine aktive Zwei-Faktor-Authentisierung sollten in den Listen vermerkt werden.

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