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You are at:Home»Finanzen»So setzen Sie Ihre Kfz-Versicherung von der Steuer ab
Finanzen

So setzen Sie Ihre Kfz-Versicherung von der Steuer ab

wochentlich.deBy wochentlich.de20 Dezember 2023Keine Kommentare2 Mins Read
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So setzen Sie Ihre Kfz-Versicherung von der Steuer ab
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Als Halter eines Autos kommen Sie um die Kfz-Versicherung nicht herum. Sie haben die Möglichkeit, diese bei Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.

Je nachdem, welche Zahlungsvereinbarung Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung getroffen haben, wird diese in regelmäßigen Abständen fällig. Auch beim Umfang der Versicherung haben Sie die Wahl, ob Sie lediglich eine Haftpflichtversicherung abschließen oder Voll- beziehungsweise Teilkasko buchen. Bei Ihrer Steuererklärung geben Sie einen Teil der Kfz-Versicherung an, um den Betrag steuerlich abzusetzen.

Kfz-Versicherung steuerlich absetzen

Als Privatperson machen Sie in Ihrer Steuererklärung den Teil geltend, der auf die Haftpflichtversicherung entfällt. Wenn Sie eine Kasko-Versicherung abgeschlossen haben, schauen Sie auf Ihrer Rechnung nach, wie hoch der Haftpflichtteil ist und geben diesen Betrag in der Steuererklärung an. Den Kasko-Betrag von der Steuer abzusetzen, ist für Privatpersonen nicht möglich.

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Sie geben die Versicherung bei den Werbungskosten an (in der Anlage N). Dort tragen Sie auch die sogenannte „Pendler- oder Entfernungspauschale“ ein (Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle).
  • Sie tragen die Haftpflichtversicherung bei „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ (Anlage Vorsorgeaufwand) in der Zeile „Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risikoversicherungen“ ein. Dort geben Sie auch weitere Haftpflichtversicherungen an, die Sie steuerlich geltend machen wollen.

Wichtig: Entscheiden Sie sich für eine der genannten Möglichkeiten.

Voraussetzungen

Um die Kfz-Haftpflichtversicherung steuerlich abzusetzen, sind folgende Voraussetzungen unverzichtbar:

  • Sie sind Halter und Versicherungsnehmer des Fahrzeugs.
  • Sie sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
  • Sie nutzen Ihr Fahrzeug ausschließlich privat – von den Wegen zwischen Ihrer Wohnung und Arbeitsstätte abgesehen.

Besonderheit: beruflich genutztes Kfz

Wenn Sie Ihr Fahrzeug rein beruflich nutzen, geben Sie die Kfz-Versicherung in der Anlage N „Werbungskosten“ an. Sind Sie selbstständig tätig, füllen Sie die Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) aus. Die Kosten für Ihr Fahrzeug tragen Sie unter der Rubrik „Betriebsausgaben, Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten“ ein. Neben dem vollumfänglichen Versicherungsschutz geben Sie auch andere Kosten an, die für Ihr ausschließlich beruflich genutztes Fahrzeug anfallen.

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