Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Uwe Herrmann spricht über Krebsdiagnose: „Noch keinen Frieden“

26 Juni 2026

Drei Männer verunglücken beim Stand-up-Paddling – Fund in Kanal

26 Juni 2026

Kann man sich an anhaltende Wärme gewöhnen?

26 Juni 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Finanzen»So lange sollten Sie die elektronische Lohnsteuerbescheinigung aufheben
Finanzen

So lange sollten Sie die elektronische Lohnsteuerbescheinigung aufheben

wochentlich.deBy wochentlich.de16 Dezember 2023Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
So lange sollten Sie die elektronische Lohnsteuerbescheinigung aufheben
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Für Ihre Steuerunterlagen gelten Aufbewahrungsfristen. Das trifft auch auf die elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu.

Viele Unterlagen wie Geburtsurkunden, Zeugnisse oder berufliche Abschlüsse existieren nur in analoger Form. Diese sollten Sie ein Leben lang aufbewahren, gegebenenfalls einen Ausdruck anfertigen. Wie sieht es jedoch mit digitalen Unterlagen aus, die Sie beispielsweise für Ihre Steuererklärung benötigen?

Analog und elektronisch

Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob Ihnen Dokumente elektronisch oder analog vorliegen. Für die Aufbewahrungsfristen sind lediglich deren Inhalte entscheidend.

Aufbewahrung der Lohnsteuerbescheinigung

Die Vereine zur Lohnsteuerhilfe empfehlen eine Aufbewahrungsfrist von 4 Jahren. Das gilt allgemein für Steuerunterlagen und Belege für das Finanzamt. Hintergrund sind die Vorläufigkeit oder Vorbehalte der Steuerbescheide. Möglicherweise ergeben sich Rückfragen oder Sie müssen Nachweise erbringen.

Beträgt Ihr Einkommen jährlich mehr als 500.000 Euro, besteht eine Aufbewahrungspflicht von 6 Jahren. Dieser Zeitraum empfiehlt sich auch für Eigentümer und private Vermieter, um Handwerker- und Dienstleistungsrechnungen aufzubewahren. Falls Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, ist es sogar nötig, einige Dokumente 10 Jahre aufzuheben.

So sieht es speziell mit Lohnsteuerunterlagen aus

Klassische Steuerunterlagen, wie die Steuererklärung, fallen unter die zehnjährige Frist. Dazu gehören auch die Folgenden:

  • Inventar
  • Erhaltene und ausgestellte Rechnungen
  • Letzte Steuererklärungen
  • Voranmeldung zur Umsatzsteuer

Sechs Jahre gelten zum Beispiel für Ihre Geschäftskorrespondenz und weitere Dokumente:

  • Mahnungen und Vertragsangebote
  • Listen zur Arbeitszeit
  • Fahrtenbücher
  • Abrechnungen der Reisekosten

Gehen Sie auf Nummer sicher. Im Zweifel heben Sie entsprechende Unterlagen besser 10 Jahre auf.

Aufbewahrungsfrist für private Lohnabrechnungen

Für Lohnabrechnungen, inklusive Lohnsteuer, greift die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Beispielsweise dürfen Sie Unterlagen aus dem Geschäftsjahr 2018 frühestens zum 1. Januar 2025 entsorgen.

Ihre monatliche Lohnabrechnung heben Sie am besten eine Weile auf. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, Ihre Lohnsteuerbescheinigung zu kontrollieren. Wenn Sie einen Kredit beantragen, legen Sie in der Regel die letzten 3 Lohnabrechnungen vor. Bei Unterhaltsverfahren oder der Beantragung von Wohngeld werden die Abrechnungen der letzten 12 Monate verlangt.

Arbeitgeberpflichten

Bei Arbeitgebern häufen sich zahlreiche Unterlagen, die sie aufbewahren müssen. Darunter sind die Folgenden:

  • Nachweise zur Unfallversicherung: 5 Jahre
  • Belege für die Finanzbuchhaltung: 10 Jahre
  • Lohn- und Gehaltskonten: 10 Jahre, gegebenenfalls 6
  • Lohnsteuerbescheinigung: 6 Jahre

Generell startet die Aufbewahrungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres. In diesem Jahr haben Sie beispielsweise eine Rechnung ausgestellt oder einen Vertrag abgeschlossen. Achten Sie als Arbeitgeber auf eine Vernichtung, die den Richtlinien der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) entspricht.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Bafin prüft Konzernabschluss wegen möglicher Verstöße

26 Juni 2026

Kohleausstieg 2030 in Berlin steht fest

26 Juni 2026

Höhe der Abgaben für Pflegeversicherung

26 Juni 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Drei Männer verunglücken beim Stand-up-Paddling – Fund in Kanal

26 Juni 2026

Kann man sich an anhaltende Wärme gewöhnen?

26 Juni 2026

Fahrgast rechnet Rotphase aus – Gericht lehnt das ab

26 Juni 2026

Welche EU-Länder verbrauchen und produzieren angesichts der Veränderungen in der Energieversorgung am meisten Gas?

26 Juni 2026

Neueste Beiträge

So lebt der Weltmeister aus München heute

26 Juni 2026

Wird die Reform nur eine Mogelpackung?

26 Juni 2026

Wer soll nach der Ecuador-Pleite jetzt spielen? Hier wählen

26 Juni 2026

Recent Posts

  • Uwe Herrmann spricht über Krebsdiagnose: „Noch keinen Frieden“
  • Drei Männer verunglücken beim Stand-up-Paddling – Fund in Kanal
  • Kann man sich an anhaltende Wärme gewöhnen?
  • Fahrgast rechnet Rotphase aus – Gericht lehnt das ab
  • Welche EU-Länder verbrauchen und produzieren angesichts der Veränderungen in der Energieversorgung am meisten Gas?

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.