Meine Altersvorsorge

So gehen Sie gegen einen falschen Rentenbescheid vor


Aktualisiert am 24.09.2026 – 13:56 UhrLesedauer: 4 Min.

Ein Rentenbescheid: Diesen Brief der Deutschen Rentenversicherung sollten Sie unbedingt prüfen. (Quelle: Kickner/imago-images-bilder)

Wer seine Rente beantragt, erhält den sogenannten Rentenbescheid. t-online erklärt, was drinsteht und warum Sie ihn unbedingt prüfen sollten.

Wie viel Rente bekomme ich im Alter? Das fragen sich viele Rentner in Deutschland – zumal oft die Rede davon ist, dass zahlreiche Menschen nur eine kleine Rente bekämen. Wie hoch Ihre Rente tatsächlich sein wird, erfahren Sie im sogenannten Rentenbescheid. Diesen erhalten Sie, nachdem Sie Ihre Rente beantragt haben.

Den Rentenbescheid sollten Sie genau prüfen. Wenn Sie einen Fehler entdeckt haben, können Sie Widerspruch dagegen einlegen. Wir zeigen Ihnen, welche Informationen Sie noch in dem Rentenbescheid finden, was der Unterschied zur Renteninformation und zur Rentenauskunft ist – und wie Sie Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen können.

Was ist der Rentenbescheid?

Einen Rentenbescheid erhalten Sie, wenn Sie einen Antrag auf die gesetzliche Rente gestellt haben – also im Falle der Altersrente beim Eintritt ins Rentenalter. Der Rentenbescheid gibt über Folgendes Auskunft:

  • Welche Rentenart beziehen Sie? Sie könnten neben der Altersrente auch die Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente bekommen.
  • Wie hoch wird Ihre Rente sein? Dieser Punkt ist für viele Rentner der wichtigste. Er hängt unter anderem davon ab, wie viele Entgeltpunkte Sie gesammelt haben, also letztlich wie viel Beiträge Sie eingezahlt haben. Diese Information finden Sie im Versicherungsverlauf.
  • Ab wann erhalten Sie die Rente – und wie lange?
  • Welche Beiträge werden für die Rentenzahlung berücksichtigt? Das nennt man auch Versicherungsverlauf. Hier sind die Zeiten aufgeführt, in denen Sie Beiträge zur Rente gezahlt haben – und die Höhe der Beiträge. Außerdem finden Sie hier die Zeiten, in denen Sie keine Beiträge gezahlt haben. Diese heißen auch Fehlzeiten. Den Versicherungsverlauf sollten Sie unbedingt prüfen, denn hier schleichen sich gerne Fehler ein (siehe unten).
  • Wie sind Sie in der gesetzlichen Rente kranken- und pflegeversichert?

Der Rentenbescheid besteht aus zwölf Seiten und enthält häufig kompliziert anmutende Begriffe. Nehmen Sie sich deshalb genug Zeit und gehen Sie den Rentenbescheid in Ruhe durch.

Sie müssen als Rentner womöglich Steuern zahlen

Was Sie außerdem beachten sollten: Gegebenenfalls müssen Sie als Rentner Steuern zahlen. Das hängt unter anderem von dem Jahr ab, wann Sie in Rente gehen – und wie hoch Ihre Rentenzahlungen sind. Mithilfe einer Steuererklärung können Sie bestimmte Ausgaben auch als Rentner absetzen – dadurch wird Ihre Steuerlast geringer.

Renteninformation, -auskunft, -bescheid: Was ist der Unterschied?

Neben dem Rentenbescheid, den Sie nach einem Antrag auf die gesetzliche Rente zugeschickt bekommen, gibt es noch die Rentenauskunft und die Renteninformation.

Die Renteninformation erhalten Beitragszahler jedes Jahr ab dem 27. Lebensjahr – aber nur wenn sie mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben. Er informiert unter anderem über den aktuellen Stand der späteren Rente und errechnet, wie hoch die Rentenzahlungen auf Basis der durchschnittlichen Beitragszahlungen der vergangenen fünf Jahre sein würden. Doch Vorsicht: Das ist nur eine Prognose. Meist ändern sich die Rentenansprüche stark – gerade, wenn Sie noch am Anfang des Berufslebens stehen.

Die Rentenauskunft erhalten Beitragszahler zur gesetzlichen Rente ab einem Alter von 55 Jahren automatisch alle drei Jahre. Sie ersetzt dann die Renteninformation. In der Rentenauskunft finden Sie die erfassten Rentenzeiten, also die Zeit, in der Sie Beiträge gezahlt haben. Daneben führt die Rentenauskunft Ihre Rentenansprüche, die Sie bis jetzt erworben haben, auf. Außerdem zeigt sie Ihnen den frühestmögliche sowie den regulären Rentenbeginn an.

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