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Auto

So einfach verschwindet Ihr Verkehrsvergehen

wochentlich.deBy wochentlich.de25 Januar 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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So einfach verschwindet Ihr Verkehrsvergehen
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Viele Autofahrer nutzen die Dienste von Punktehändlern, um sich von einer drohenden Strafe freizukaufen. Ist das legal?

Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihre Verkehrsvergehen mit ein paar Mausklicks aus der Welt schaffen. Ein paar Hundert Euro, ein Helfer aus dem Internet – und schon können Sie weiterfahren, als wäre nichts gewesen. Genau das verspricht der sogenannte Punktehandel. Wie funktioniert diese Masche? Und was sagt der Gesetzgeber dazu?

So einfach funktioniert der Punktehandel

Bei acht Punkten in Flensburg ist die Fahrerlaubnis weg: Der Führerschein wird einkassiert, das Auto bleibt stehen. Mindestens ein halbes Jahr lang. Im Schnitt trifft es 5.000 Autofahrer pro Jahr.

Vielen fehlt die Einsicht. Sie lassen sich auf den Punktehandel ein. Und das geht ganz einfach: Ein anderer Autofahrer behauptet gegenüber der Bußgeldstelle, beim vorliegenden Verstoß gefahren zu sein. Dabei helfen oft unscharfe Blitzerfotos. Ist der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen, wird das Verfahren nämlich meist eingestellt.

Genau das machen sich Raser zunutze – und Unternehmen, die damit viel Geld verdienen. In ihren Datenbanken finden sich unzählige angebliche Fahrer, die gerne für die echten Fahrer einspringen. Aus deren Gesichtern suchen sich die Punktehändler eines aus, das dem des Rasers ähnelt. Der vermeintliche Raser meldet sich dann bei der Behörde und behauptet, am Steuer gesessen zu haben. Das Verfahren gegen den echten Raser wird eingestellt.

Diese Punktehändler sind im Internet leicht zu finden. Zum Teil sind sie bereits seit vielen Jahren aktiv. Wie unseriös sie sind, lässt sich oft schon am fehlenden Impressum erkennen.

Ihr Geschäft ist simpel, aber lukrativ: Der Raser bezahlt dem Punktehändler ein paar Hundert Euro (plus das Bußgeld). Die Hälfte davon bleibt beim Vermittler, die andere Hälfte und den Betrag des Bußgelds erhält der vermeintliche Fahrer aus der Datenbank. Er nimmt nun das Vergehen auf sich, füllt den Anhörungsbogen aus, bezahlt das Bußgeld und übernimmt die Flensburger Punkte. Der tatsächliche Fahrer behält dadurch seinen Führerschein.

Ist das erlaubt?

In einem sind sich alle einig: „Der Handel mit den Verkehrssünder-Punkten ist nicht nur höchst unmoralisch, er gefährdet auch Menschenleben“, sagt etwa Verkehrssicherheitsexperte Harald Walsberg vom Verkehrsclub Deutschland. Denn er bewahre Raser, die wegen ihres Verhaltens nicht ans Steuer gehören, vor dem Entzug ihres Führerscheins.

Aber ist der Punktehandel auch illegal? Das ist bislang nicht eindeutig geklärt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beispielsweise hält den Punktehandel für strafbar. Richter entscheiden mal für die Punktehändler, mal gegen sie.

Denn die Händler machen sich geschickt eine Gesetzeslücke zunutze. Das deutsche Recht erlaubt es nämlich, sich selbst einer Ordnungswidrigkeit zu bezichtigen – auch wenn sie ein anderer Autofahrer begangen hat. Und genau das tun die vermeintlichen Fahrer.

In vielen Fällen wissen die Behörden genau Bescheid – und können doch nichts tun. Dazu fehlt ihnen bislang die rechtliche Handhabe:

  • Strafvereitelung? Liegt nicht vor. Denn Rasen ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
  • Falschbeurkundung oder Urkundenfälschung? Auch damit sind Punktehändler nicht zu stoppen. Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide sind nämlich keine Urkunden.

Die Justizminister der Länder haben das Bundesjustizministerium bereits zweimal aufgefordert, diese Gesetzeslücke zu schließen – bisher ohne Erfolg. Dabei gäbe es ganz einfache Lösungen gegen den Punktehandel: Man müsste zum Beispiel nur den Straftatbestand der Strafvereitelung auf Ordnungswidrigkeiten ausweiten. Dann würden sich die vermeintlichen Raser strafbar machen – und es sich vermutlich genauer überlegen, ob sie die Punkte eines fremden Rasers übernehmen wollen.

Derzeit beschäftigt sich der Verkehrsgerichtstag mit dem Punktehandel. Die Empfehlungen dieses Expertenrats haben großes Gewicht. Sie werden häufig von der Politik aufgegriffen und vom Gesetzgeber umgesetzt.

Gut möglich, dass diese Gesetzeslücke bald geschlossen wird.

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