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Auto

Sind E-Bikes mit 60 km/h zugelassen? Das sollten Sie wissen

wochentlich.deBy wochentlich.de10 Januar 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Sind E-Bikes mit 60 km/h zugelassen? Das sollten Sie wissen
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Trotz der gesetzlichen Einschränkungen gibt es immer mehr legale Möglichkeiten, E-Bikes zu fahren, die die Höchstleistung von 45 km/h überschreiten.

Das Wichtigste im Überblick


Hersteller sind dazu verpflichtet, nur E-Bikes anbieten, die nicht mehr als 45 km/h erreichen. Allerdings ist es nicht verboten, ein solches Modell selbst aufzurüsten. Angesichts des steigenden Interesses an diesen Fahrzeugen entwickeln aber auch herkömmliche Kraftfahrzeughersteller bereits erste Elektromobilfahrzeuge, die ein schnelleres Vorankommen versprechen. Dabei gilt es jedoch einige Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.

Höchstgeschwindigkeit verschiedener E-Bikes

Die meisten Fahrräder, die im Volksmund als „E-Bikes“ bezeichnet werden, sind sogenannte Pedelecs, die den Fahrer beim Treten durch einen elektrisch betriebenen Motor unterstützen. Dadurch kann man Geschwindigkeiten erreichen, die bei über 25 km pro Stunde liegen. Diese sogenannten „Speed-Pedelecs“ erreichen bis zu 45 km/h. Genauso schnell werden auch „echte“ E-Bikes, sogenannte „E-Mofas“, die ohne die Unterstützung von Muskelkraft angetrieben werden.

Darüber hinaus gibt es einige Hersteller, die mit noch höheren Geschwindigkeiten auf dem E-Mobilitätsmarkt werben. Beispielsweise hat BMW 2021 ein E-Fahrrad vorgestellt, welches 60 km/h zurücklegt und mit einer Ladung eine Reichweite von bis zu 300 km Reichweite schafft. Es gibt aber auch sogenannte ‚Race E-Bikes‘, die sogar noch schneller fahren können. Ein solches Modell ist zum Beispiel das M1 Spitzing von TQ-Systems mit einer Geschwindigkeit von bis zu 75 km/h.

Wo Sie mit entsprechender Geschwindigkeit fahren dürfen

Für Liebhaber von E-Bikes ist es wichtig zu wissen, dass der E-Radsport im Straßenverkehr nur mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h ausgeübt werden darf. Pedelecs und rein motorbetriebene E-Räder, die so schnell fahren können, dürfen zusätzlich dazu nur von Inhabern eines Führerscheins der Klasse AM und höher gefahren werden. Außerdem gibt es spezielle Regeln, wo die E-Räder fahren dürfen:

  • Pedelecs bis zu 25 km/h: Nutzen Sie diese wie herkömmliche Fahrräder auf gekennzeichneten Radwegen.
  • E-Bikes bis zu 25 km/h: Befahren Sie außerorts Radwegen. Innerorts ist dies nur bei einer entsprechenden Zusatzbeschilderung erlaubt.
  • Pedelecs und E-Bikes bis zu 45 km/h: Mit diesen Zweirädern ist ausschließlich das Befahren von Fahrbahnen gestattet.

Mit einem E-Bike, das zu einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h fähig ist, dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Haben Sie Ihr E-Bike also getunt oder möchten ein neues Modell ausprobieren, das zu über 45 km/h fähig ist, ist Ihnen dessen Nutzung nur auf Privatgelände gestattet.

Sonstige Vorschriften

Einige Pedelecs und E-Bikes benötigen für eine Straßenverkehrszulassung ein Versicherungskennzeichen. Dazu zählen E-Bikes, die bis zu 25 km/h erreichen, sowie Pedelecs und E-Bikes, die bis zu 45 km/h fahren dürfen. Zusätzlich dazu gilt für alle dieser drei E-Bikes eine Helmpflicht im Straßenverkehr. Lediglich Pedelecs, deren Leistungsfähigkeit 25 km/h nicht überschreitet, sind normalen Fahrrädern gleichgestellt, sodass auch bei ihnen kein Helm vorgeschrieben ist.

Selbst wenn Sie alle geltenden Vorschriften einhalten, ist die Gefahr beim Fahren von E-Bikes allerdings nicht zu unterschätzen. Denken Sie also beim Fahren daran, dass hohes Tempo zwar Spaß macht, die Sicherheit von Ihnen sowie anderen aber oberste Priorität hat. Im Falle eines Unfalls können Sie bei Selbstverschulden strafrechtlich belangt werden.

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