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Panorama

Sexueller Missbrauch in Schulen: Großer Nachholbedarf

wochentlich.deBy wochentlich.de16 Januar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Sexueller Missbrauch in Schulen: Großer Nachholbedarf
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Die Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat ihren Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Gerade in Schulen gäbe es noch viel zu tun.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sieht noch großen Nachholbedarf beim Aufarbeitungsprozess in Schulen. Bei der Befassung mit sexuellem Missbrauch in Schulen gebe es anders als beispielsweise im Sport „bisher keine vergleichbare Entwicklung“, erklärte die Kommission am Dienstag bei der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts für die Jahre 2019 bis 2023.

Die Kultusministerkonferenz der Länder sei aufgefordert, Verantwortung zu übernehmen und bekannt gewordene Taten sexuellen Kindesmissbrauchs unabhängig und umfassend aufzuarbeiten. Die Arbeit der Kommission zeige, dass die gesellschaftliche Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs „kein abgeschlossenes Projekt ist“.

Arbeit der Kommission müsse dauerhaft gesichert werden

Es sei daher ein Gesetz nötig, „das die Arbeit der Kommission dauerhaft absichert“, forderte Kommissionsmitglied Stephan Rixen. Das Gesetz müsse auch das Recht der Betroffenen auf Aufarbeitung, insbesondere ihr Recht auf Akteneinsicht, stärken. Zudem müsse sichergestellt werden, dass Aufarbeitung eine Daueraufgabe etwa von Religionsgemeinschaften, Sportvereinen oder Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege sei. „Aufarbeitung hört nicht auf“, betonte Rixen.

Kommissionsmitglied Barbara Kavemann erklärte, die Betroffenen erwarteten „eine Anerkennung des ihnen geschehenen Unrechts“. Sie verbänden dies zugleich mit dem klaren Auftrag, dass der Staat „mit seinen Strukturen Verantwortung übernimmt und Kinder und Jugendliche besser schützt“.

Verlängerung bis 2025

Bis Ende 2023 meldeten sich den Angaben zufolge mehr als 2.600 Betroffene und Zeitzeugen bei der Kommission. Auf dieser Grundlage entwickelten die Experten Empfehlungen für Aufarbeitungsprozesse in Institutionen und baute ein Portal mit Geschichten Betroffener auf.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs untersucht seit 2016 Ausmaß, Art und Folgen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ab 1949. Ihre Arbeit wurde vom Bundeskabinett erneut bis Ende 2025 verlängert.

„Die Kommission gibt Betroffenen nicht nur eine Stimme, sondern sie lebt unsere verbindliche Beteiligung und übernimmt Verantwortung, sexualisierte Gewalt konsequent wie unabhängig aufzuarbeiten“, erklärte Angela Marquardt vom Betroffenenrat.

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