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Panorama

Seniorin tot – 19-Jährige muss Sozialstunden leisten

wochentlich.deBy wochentlich.de14 Oktober 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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„Ich habe es nicht gemerkt“

Seniorin tot – 19-Jährige muss Sozialstunden leisten


14.10.2026 – 12:13 UhrLesedauer: 2 Min.

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Der zerfetzte Rettungswagen nach dem Unfall im September 2025: Jetzt sprach ein Gericht das Urteil. (Quelle: IMAGO/7aktuell.de | Marc Gruber/imago)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Ein Rettungswagen befindet sich auf einer Verlegungsfahrt. Plötzlich hält die junge Fahrerin – mitten auf einem Bahnübergang.

Nach einem tödlichen Unfall ist die heute 19 Jahre alte Unfallverursacherin in Nordrhein-Westfalen verurteilt worden. Der Vorwurf lautete auf fahrlässige Tötung und fahrlässigen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr. Das Amtsgericht Borken verurteilte die junge Frau am Dienstag zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Außerdem muss sie einen Verkehrserziehungskurs besuchen.

Der Unfall sorgte im September des vergangenen Jahres für Schlagzeilen: Die damals 18-Jährige hatte einen Krankenwagen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) gesteuert. Sie absolvierte zu diesem Zeitpunkt ihren Bundesfreiwilligendienst.

  • Mann missbraucht Rettungsgasse: Autofahrer bremst Notarzt aus – hohe Strafe

Wie der WDR aus dem Prozess berichtete, war die Patientin am Tag zuvor zu Hause gestürzt und hatte sich an der Halswirbelsäule verletzt. Nun sollte die 88-Jährige laut RTL von einem örtlichen Krankenhaus in die Uniklinik Münster verlegt werden. Geplant war eine Verlegungsfahrt ohne Blaulicht.

Rettungswagen stoppt auf Gleisen: „Hatte nicht realisiert“

„Die Fahrt war einer meiner allerersten Einsätze“, sagte die Angeklagte am Dienstag vor Gericht. „Es war etwa meine vierte Fahrt überhaupt in meinem Bundesfreiwilligendienst.“

Der getroffene Rettungswagen neben dem Regionalzug: Die Patientin im Fahrzeug starb.Vergrößern des Bildes
Der getroffene Rettungswagen neben dem Regionalzug: Die Patientin im Fahrzeug starb. (Quelle: TV7News)

Während der Fahrt sei es plötzlich zu einem medizinischen Notfall gekommen, berichtete RTL weiter. Die Patientin sei kollabiert, woraufhin die junge Fahrerin sofort stoppte.

Das Problem: Der Rettungswagen hielt direkt auf einem Bahnübergang. Im Prozess erklärte die Angeklagte laut WDR: „Ich hatte nicht realisiert, dass da ein Bahnübergang war. Ich habe es nicht gemerkt.“ Die damals 18-Jährige habe die Strecke nicht gekannt.

Seniorin starb noch an der Unfallstelle

Als wenig später ein Zug kam, konnten sich die Sanitäter im letzten Moment mit einem Sprung aus dem Rettungswagen retten. Die Fahrerin kam mit leichten Verletzungen davon. Die Patientin wurde aus dem Fahrzeug geschleudert und starb einem Gutachten zufolge an der Unfallstelle an den Folgen des Zusammenpralls.

„Ich möchte mich bei den Angehörigen der verstorbenen Frau entschuldigen“, zitierte der WDR die Angeklagte. Das Deutsche Rote Kreuz beteuerte, nichts falsch gemacht zu haben. „Wir setzen ausschließlich Personal ein, das über die jeweiligen erforderlichen Qualifikationen und Berechtigungen verfügt“, hieß es in einer Stellungnahme. „So auch in diesem Fall.“

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