Fast 10.000 Fälle anerkannt

Berufskrankheiten: Eine Diagnose überragt alle anderen


27.09.2026 – 08:48 UhrLesedauer: 2 Min.

Bauarbeiter reinigt Bahnschienen (Symbolbild): Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten ist im vergangenen Jahr gesunken. (Quelle: IMAGO / Future Image)

Rund 91.000 Arbeitnehmer stellten 2025 einen Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit. Vor allem Lärm wird zu einem immer größeren Risiko.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben im vergangenen Jahr deutlich weniger Berufskrankheiten anerkannt als noch 2024. Während die Zahl der Anträge im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 Prozent auf 91.250 stieg, sank die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten um 9,25 Prozent auf 24.340. Im Jahr 2024 waren noch 26.821 Berufskrankheiten anerkannt worden. Dies geht aus aktuellen Zahlen hervor, die die Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht hat.

Schwerhörigkeit nimmt zu

Am häufigsten wurde 2025 eine Berufskrankheit aufgrund einer lärmbedingten Schwerhörigkeit anerkannt. Hier ist ein deutlicher Anstieg in den vergangenen Jahren feststellbar. Wurden 2023 noch 7.609 Fälle von lärmbedingter Schwerhörigkeit als Berufskrankheit bestätigt, stieg diese Zahl von 8.897 im Jahr 2024 auf nun 9.819.

Bei 3.899 Versicherten wurde Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung (Plattenepithelkarzinome) bzw. dessen Vorstufen als Berufskrankheit anerkannt. Auch hier ist die Tendenz leicht steigend (2023: 3.517). Dritthäufigste Ursache einer Berufskrankheit waren Infektionskrankheiten (2.656). Hier waren – vor allem bedingt durch die Covid-19-Pandemie – 2023 noch über 54.000 Fälle anerkannt worden.

Berufskrankheit Anerkannte Fälle 2024 Anerkannte Fälle 2025
Schwerhörigkeit, verursacht durch Lärm 8.897 9.819
Plattenepithelkarzinom (weißer Hautkrebs) 3.713 3.899
Infektionskrankheiten 6.540 2.656
Hauterkrankungen 2.048 1.899
Asbestose (Staublungenerkrankung) 952 907
Erkrankungen der Lendenwirbelsäule 734 710
Mesotheliom (Bösartiger Tumor, bedingt durch Asbestexposition) 562 585
Carpaltunnel-Syndrom 466 523
Gonarthrose (Verschleiß des Kniegelenkknorpels) 286 398

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die ein Versicherter durch seine berufliche Tätigkeit erleidet. Zudem muss die jeweilige Krankheit in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgelistet sein.

Umfassende Leistung durch Unfallversicherung

Wird ein Versicherungsfall festgestellt, stehen dem Versicherten umfassende Leistungen seitens der Unfallversicherung zu. Dazu gehören:

  • Die Heilbehandlung
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulungen, Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Beratung)
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (Pflegegeld, Stellung einer Pflegekraft)
  • Geldleistungen, beispielsweise Verletztengeld oder Hinterbliebenenleistungen

Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung hat die gesetzliche Unfallversicherung einige Vorteile. Dazu zählt unter anderem die Zahlung des Verletztengelds, das ausgezahlt wird, wenn infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit die Arbeit länger als sechs Wochen nicht ausgeübt werden kann. Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttolohns und liegt damit höher als das Krankengeld (70 Prozent des Bruttolohns).

Versicherung zahlt mehr neue Renten aus

Wer aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit für mindestens ein halbes Jahr nicht mehr vollumfänglich arbeiten kann, erhält zudem eine Verletztenrente von der Unfallversicherung. Deren Höhe richtet sich nach dem Gehalt vor dem Versicherungsfall und beträgt maximal zwei Drittel von diesem.

Im vergangenen Jahr zahlte die gesetzliche Unfallversicherung 5.413 neue Renten aus, das waren 4,3 Prozent mehr als noch 2024.

Share.
Leave A Reply

Exit mobile version