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Panorama

Schnellverfahren gegen „Letzte Generation“ verfassungswidrig

wochentlich.deBy wochentlich.de19 Februar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Schnellverfahren gegen „Letzte Generation“ verfassungswidrig
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Nach Einschätzung des zuständigen Gerichtes sind die beschleunigten Verfahren gegen Klimaaktivisten verfassungswidrig. Trotzdem laufen die Verfahren weiter.

Die von der Staatsanwaltschaft Berlin angestrengten beschleunigten Verfahren wegen der Straßenblockaden der „Letzten Generation“ sind verfassungswidrig. Wie der Verein Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft e. V. berichtet, kommt das Amtsgericht Tiergarten in einem Beschluss zu dieser Einschätzung.

Das Amtsgericht wirft der Staatsanwaltschaft konkret vor, dass sie Verfahren aus dem vergangenen Jahr bewusst zurückgehalten hätten, um diese dann in diesem Jahr durch extra für die Bearbeitung von Schnellverfahren eingesetzte Abteilungen bearbeiten zu lassen. Damit verstoße die Staatsanwaltschaft gegen das „Recht auf den gesetzlichen Richter“, das die Unabhängigkeit der Rechtssprechung schützen soll. Außerdem verstoße die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Anklagen zurückgehalten habe, gegen den Sinn eines beschleunigten Verfahrens, nämlich zeitnah nach der Tat zu einer Verhandlung zu kommen.

Klimaaktivisten boykottieren Verhandlungen

Schon zuvor gab es Kritik an den beschleunigten Verfahren auch vonseiten der Richter. So wurde oft bemängelt, dass bei einem Verfahren gegen Aktivisten der „Letzten Generation“ derart komplexe Fragen zu klären seien, dass dies nicht in einem beschleunigten Verfahren möglich sei.

Doch trotz des Beschlusses und aller Kritik werden weiterhin beschleunigte Verfahren gegen Aktivisten durchgeführt, weshalb vergangene Woche diese selbst die Verfahren boykottierten und nicht zu ihren Verhandlungen erschienen. Gegen die in Abwesenheit verhängten Urteile wollen die Aktivisten Berufung einlegen, um auf diesem Weg einen „ordentlichen“ Prozess zu erzwingen.

Beschleunigte Verfahren haben für die Angeklagten einige Nachteile. So können sie keine Argumente gegen die Eröffnung des Verfahrens vorbringen, die Beweisaufnahme sowie die Vernehmung von Zeugen sind stark eingeschränkt. Normalerweise werden beschleunigte Verfahren in Fällen eingesetzt, denen entweder ein sehr einfacher Sachverhalt zugrunde liegt oder die eine sehr klare Beweislage haben. Oft werden zum Beispiel Ladendiebstähle in einem solchen Verfahren verhandelt.

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