Dritte Bestattungsform
Bundesland erlaubt neue Bestattungsform „Reerdigung“
18.06.2026 – 17:07 UhrLesedauer: 1 Min.
Im Kokon aus Stroh und Heu verwandeln Mikroorganismen Verstorbene in 40 Tagen zu Erde. Schleswig-Holstein hat nun zugestimmt, diese neue Bestattungsform dauerhaft zu erlauben.
Schleswig-Holstein lässt die sogenannte „Reerdigung“ als weitere Bestattungsform zu. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Landtag in Kiel von zweiter Lesung verabschiedet. Die Fraktionen stimmten der von ihnen gemeinsam eingebrachten Novelle zu. „Neben der Erdbestattung in einem Sarg und der Einäscherung mit Urnenbeisetzung soll es künftig eine „beschleunigte Verwesung“ in einem geeigneten Behältnis mit Beisetzung der menschlichen Überreste geben“, sagte Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) im Plenum.
Die neue Bestattungsart werde seit etwa zwei Jahren erprobt und wissenschaftlich von der Rechtsmedizin der Universität Leipzig begleitet, erklärte von der Decken. Bis Ende April dieses Jahres fanden laut der Ministerin 76 Bestattungen nach diesem Verfahren statt. Die vorliegenden Berichte und Untersuchungsergebnisse bestätigten die Unbedenklichkeit der Methode.
