Geschäftsführer reagiert
Rückschlag für 1. FC Köln: Talente leiden unter DFL-Entscheidung
11.06.2026 – 13:38 UhrLesedauer: 2 Min.
Der 1. FC Köln hat vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eine Nackenschlag hinnehmen müssen. Schon jetzt hat der Rechtsstreit weitreichende Konsequenzen.
Der 1. FC Köln kann nicht an der neu gegründeten U21-Liga für die höchsten Nachwuchs-Mannschaften Deutschlands teilnehmen. Das hat Geschäftsführer Philipp Türoff dem GEISSBLOG bestätigt. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat den Wettbewerb zur Saison 2026/27 für alle Zweitvertretung der Profi-Clubs eingeführt. Doch der FC muss passen.
Der Grund: Die Geißböcke verfügen nicht über genügend Plätze am Geißbockheim, auf denen ein zusätzlicher Wettbewerb ausgetragen werden könnte. Neben den Regionalliga-Spielen am Wochenende würden U21-Liga-Spiele unter der Woche hinzukommen. Darüber hinaus müsste der FC laut DFL das Franz-Kremer-Stadion aber auch anderen Mannschaften aus der Liga zu Verfügung stellen, um Spiele „auf halber Strecke“ stattfinden zu lassen und Reisekosten zu minimieren.
FC sieht „einen klaren Wettbewerbsnachteil“
Das kann der FC nicht leisten. „Wir haben ohnehin schon ein Problem mit der Anzahl unserer Fußballplätze“, sagte Philipp Türoff dem GEISSBLOG. „Jetzt kommt aber noch dazu, dass die DFL die neue U21-Liga auf den Weg gebracht hat. Da müssen wir sagen: Das können wir aktuell am Geißbockheim nicht darstellen. Das ist ein sehr gutes Beispiel, durch das jedem klar sein muss, dass unser Ausbau kein Nice to have ist. Fakt ist: Wir können an dieser Liga der DFL nicht teilnehmen, weil wir bei den Plätzen, die uns zur Verfügung stehen, an unsere Grenzen kommen. Das ist für uns ein klarer Wettbewerbsnachteil.“
Umso dramatischer war eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster am Mittwochabend, wonach die eigentlich für Donnerstag angesetzte letztinstanzliche Verhandlung über den Geißbockheim-Ausbau überraschend abgesagt wurde, ohne einen neuen Termin zu benennen. Als Grund gab das Gericht an, dass die gegnerische Partei eine Stellungnahme zum Thema Artenschutz eingereicht habe, die nun erst einmal geprüft werden müsse.
