Salmonellen-Alarm

Rückruf bei Kaufland: Gefährliche Keime in Nudelgericht entdeckt


14.05.2026 – 12:44 UhrLesedauer: 2 Min.

Kaufland-Logo: Salmonellenfund im Nudelgericht. (Quelle: IMAGO/mix1/imago)

In einem Nudelgericht wurden gefährliche Keime entdeckt. Ein Verzehr kann Durchfall, Erbrechen und Fieber auslösen.

Die SLCO GmbH & Co. KG ruft vorsorglich eines ihrer Instantnudeln zurück. Bei einer Untersuchung wurden Salmonellen gefunden. Das betroffene Produkt sollte daher nicht verzehrt werden.

Dieses Produkt ist betroffen

Konkret geht es um folgendes Produkt:

(Quelle: SLCO GmbH & Co. KG/Hersteller-bilder)
  • Reeva Instant-Nudelgericht „Huhn Geschmack“
    in der 60-Gramm-Packung
    mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 05.04.2027
    und der Chargennummer / Los-Kennzeichnung Charge L 0126.

Andere Chargen des Produkts sowie weitere Artikel von Reeva oder SLCO sind nach Unternehmensangaben nicht von dem Rückruf betroffen.

Die Instant-Nudelgericht „Huhn Geschmack“ wurde in den Filialen von

Der Rückruf gilt bundesweit.

Was können Verbraucher tun?

Verbraucher, die das vom Rückruf betroffene Produkt gekauft haben, sollten es nicht verzehren. Stattdessen können sie es in den Filialen von Kaufland, famila und Combi zurückgeben. Dort erhalten sie dann auch ohne Kaufbeleg den Kaufpreis erstattet.

Zwar hat der Hersteller keine extra Kunden-Hotline eingerichtet. Bei Rückrufen können Verbraucher das Unternehmen jedoch unter der E-Mail-Adresse info@slco.de erreichen.

t-online-Assistent

Erhalten Sie Antworten aus Tausenden t-online-Artikeln.

Grund für den Rückruf

Bei einer Untersuchung wurden bei den Reeva Instant-Nudelgericht „Huhn Geschmack“ Salmonellen der Art „Salmonella Stanley“ nachgewiesen. Wird das Produkt verzehrt, kann es sodann zu gesundheitlichen Beschwerden wie Durchfall, Bauchschmerzen, Erbrechen, Übelkeit und Fieber. Besonders für Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem ist eine Salmonellen-Infektion gefährlich.

Ob eine Infektion vorliegt, zeigt sich bereits innerhalb weniger Tage nach dem Verzehr. Dann zeigen sich die oben genannten Symptome. In der Regel klingen die Beschwerden nach mehreren Tagen von selbst ab. Ein Arztbesuch ist daher nicht nötig. Ausnahmen bilden Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem. Bei ihnen können die Krankheitsverläufe auch schwerer ausfallen. Aber auch Verbraucher, die das Lebensmittel verzehrt haben und schwere und anhaltende Symptome erleiden, sollten einen Arzt aufsuchen.

Share.
Leave A Reply

Exit mobile version