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You are at:Home»Lifestyle»Rückruf bei Edeka: Verletzungsgefahr bei Aufbackbrötchen
Lifestyle

Rückruf bei Edeka: Verletzungsgefahr bei Aufbackbrötchen

wochentlich.deBy wochentlich.de23 Mai 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Rückruf bei Edeka: Verletzungsgefahr bei Aufbackbrötchen
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Fremdkörper können zu erheblichen Verletzungen in der Speiseröhre führen. Aus diesem Grund werden nun bestimmte Brötchen zum Fertigbacken zurückgerufen.

Die Panem Backstube GmbH ruft aktuell zwei seiner Brötchen zum Aufbacken zurück. Dabei handelt es sich um:

  • GUT&GÜNSTIG
    „Gemischte Brötchen zum Fertigbacken“

    6 Stück
    540 Gramm
  • Kornmühle
    „Gemischte Brötchen zum Fertigbacken“

    6 Stück
    540 Gramm

Die Produkte wurden bei Edeka und Marktkauf (jeweils „GUT&GÜNSTIG Gemischte Brötchen zum Fertigbacken“) sowie bei Netto Marken-Discount („Kornmühle Gemischte Brötchen“) verkauft.

In welchen Bundesländern wurden die Brötchen zum Fertigbacken verkauft?

Der Rückruf betrifft lediglich folgende Bundesländer:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Thüringen
  • Teilen Nordrhein-Westfalen

Andere Backwaren oder Bundesländer (also Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und daran angrenzende Teile von Nordrhein-Westfalen) sind laut Hersteller nicht von dem Rückruf betroffen. Bei Fragen können sich Kunden aber direkt an das Unternehmen wenden. Entweder telefonisch (036338 / 577 308) oder via E-Mail ([email protected]).

Warum werden die Unternehmen zurückgerufen?

Grund für den Rückruf sind laut Hersteller Fremdkörper. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Produkten Holzteile befinden, so die Backstube Panem.

Ist das gefährlich?

Wird das Holz versehentlich mit verzehrt, kann es zu inneren Verletzungen im Mund-Rachen-Raum, aber auch in der Speiseröhre oder im Verdauungstrakt kommen. Besonders kritisch ist das Holz, da es aufgrund seiner Farbe nur schwer von der Teigware unterschieden werden kann und mit bloßem Auge kaum zu erkennen ist.

Die Backwaren sollten daher nicht mehr verzehrt werden.

Was können Kunden tun?

Kunden, die das vom Rückruf betroffene Produkt gekauft haben, können es auch ohne Kaufbeleg bei Edeka oder Netto zurückgeben. Sie erhalten dann den vollen Kaufpreis erstattet.

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