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Finanzen

Riester-Rente in der Steuererklärung: Bruttoeinkommen entscheidet mit

wochentlich.deBy wochentlich.de29 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Riester-Rente in der Steuererklärung: Bruttoeinkommen entscheidet mit
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Sonderausgaben

Riester-Rente in Steuererklärung eintragen und absetzen


Aktualisiert am 23.07.2026Lesedauer: 2 Min.

Mann macht seine Steuererklärung: Wer mit Riester fürs Alter vorsorgt, kann von Steuervorteilen profitieren.Vergrößern des Bildes

Ein Mann macht seine Steuererklärung: Wer mit Riester fürs Alter vorsorgt, kann von Steuervorteilen profitieren. (Quelle: Finn Winkler/dpa-tmn)

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Wer riestert, erhält nicht nur staatliche Zulagen, sondern kann die Beiträge auch in der Steuererklärung angeben. Diese Anlage brauchen Sie dafür.

Die Einzahlungen zur Riester-Rente können Sie in der Steuererklärung als Sonderausgaben eintragen und absetzen. Das funktioniert bis zu einer Höhe von 2.100 Euro – staatliche Zulagen bereits eingeschlossen. Welcher Steuervorteil sich am Ende daraus ergibt, hängt von Ihrem individuellen Einkommensteuersatz ab. Wie die Riester-Rente genau funktioniert, lesen Sie hier.

Riester-Rente: Wo trage ich sie in der Steuererklärung ein?

Um die Beiträge zur Riester-Rente in der Steuererklärung einzutragen, nutzen Sie die Anlage AV. Dort geht es zunächst um „Allgemeine Angaben“. Sind Sie Mitglied in der landwirtschaftlichen Alterskasse, tragen Sie Ihre Mitgliedsnummer ein. Sind Sie kein Mitglied, können Sie das Feld frei lassen.

Weiter geht es mit der Frage, ob Sie unmittelbar oder mittelbar begünstigt sind. Unmittelbar begünstigt sind Sie, wenn Sie im Steuerjahr zumindest eine Zeit lang in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren. Dann haben Sie Anspruch auf die staatlichen Zulagen der Riester-Rente.

Trifft das auf Sie zu, erhalten Sie die jährliche Grundzulage von 175 Euro. Haben Sie Kinder, bekommen Sie zusätzlich 185 Euro pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, oder 300 Euro pro Kind, das 2008 oder später geboren wurde.

Bruttoeinkommen des vorvergangenen Jahres entscheidend

Unmittelbar Begünstigte müssen nun Angaben zu ihren sogenannten beitragspflichtigen Einnahmen machen. Dazu zählt zum einen der Bruttolohn des Jahres vor dem Veranlagungsjahr. Wer also 2026 seine Steuererklärung für 2025 macht, trägt dort den Bruttolohn des Jahres 2024 ein. Liegt dieser über der Beitragsbemessungsgrenze, tragen Sie diesen Grenzwert ein. Welche Beitragsbemessungsgrenze für Sie gilt, lesen Sie hier.

Zum anderen zählen Entgeltersatzleistungen zu Ihren beitragspflichtigen Einnahmen, sofern sie dem Progressionsvorbehalt unterliegen (was das ist, lesen Sie hier). Dafür wird wieder das Jahr vor dem Veranlagungszeitraum zugrunde gelegt. Eine Ausnahme bildet das Elterngeld. Einkünfte aus dieser Leistung können Sie unberücksichtigt lassen.

Gut zu wissen

Das Finanzamt errechnet automatisch, welcher Steuervorteil für Sie als Riester-Sparer höher ist: der durch den Sonderausgabenabzug oder der durch die Zulagen. Je nachdem, was für Sie günstiger ist, erhalten Sie die eine oder die andere Förderung.

Haben Sie Kinder, tragen Sie ein, für wie viele von ihnen Sie im Veranlagungszeitraum Kindergeld erhalten haben. Damit sichern Sie sich die Kinderzulagen.

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