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Finanzen

Rentenversicherung: Rechnungshof kritisiert teure Berater-Verträge

wochentlich.deBy wochentlich.de1 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Rentenversicherung: Rechnungshof kritisiert teure Berater-Verträge
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Millionenausgaben für Berater

Bundesrechnungshof rügt Rentenversicherung


01.06.2026 – 12:40 UhrLesedauer: 3 Min.

Deutsche Rentenversicherung: Der Rechnungshof kritisiert den Nutzen teurer Beraterverträge.Vergrößern des Bildes

Deutsche Rentenversicherung: Der Rechnungshof kritisiert den mangelnden Nutzen teurer Beraterverträge. (Quelle: Joko/imago-images-bilder)

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Die gesetzliche Rentenversicherung steht finanziell unter Druck. Gleichzeitig fließen Millionen Euro an externe Berater.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs über Jahre hinweg Millionenbeträge für externe Berater ausgegeben, ohne den Bedarf ausreichend nachzuweisen. Auch nach früheren Beanstandungen seien grundlegende Probleme weiterhin nicht gelöst. Das geht aus einem nun veröffentlichten Bericht des Bundesrechnungshofs hervor.

Die Prüfer werfen der Rentenversicherung vor, externe Beratungsleistungen häufig unzureichend zu begründen und deren Nutzen nicht nachvollziehbar darzulegen. Zwar habe die Behörde organisatorische Reformen eingeleitet und einen „Kulturwandel“ im Umgang mit Beratern angekündigt. Ob dieser tatsächlich stattfinde, lasse sich bislang jedoch nicht erkennen.

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Prüfer sehen weiterhin erhebliche Mängel

Bereits in seinen Bemerkungen 2024 hatte der Bundesrechnungshof „eklatante Mängel“ bei den Ausgaben für strategische Beratung festgestellt. Damals kritisierte er unter anderem fehlende Bedarfsnachweise, lückenhafte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie Mängel bei Ausschreibungen und Vergabeverfahren. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages forderte daraufhin die Rentenversicherung auf, die Ausgaben zu begrenzen und die festgestellten Defizite abzustellen.

Nun haben die Prüfer untersucht, ob die Rentenversicherung ihre Praxis geändert hat. Ihr Fazit fällt jedoch ernüchternd aus. Die angekündigten Maßnahmen seien zwar teilweise geplant oder eingeleitet worden, hätten bislang aber noch keine nachweisbare Wirkung entfaltet. Das zentrale Problem bleibe bestehen: Ob externe Beratungen überhaupt notwendig seien, werde häufig nicht überzeugend belegt.

Fast 20 Millionen Euro für Strategieberatung

Besonders kritisch bewertet der Bundesrechnungshof die Ausgaben für sogenannte strategische Beratung. Nach Angaben der Rentenversicherung summierten sich allein diese Beratungsverträge im geprüften Zeitraum auf fast 20 Millionen Euro.

Als Beispiel nennen die Prüfer die Digitalstrategie der Behörde. Seit 2019 habe die Rentenversicherung dafür rund 8,6 Millionen Euro an drei Beratungsunternehmen gezahlt. Hinzu kamen weitere 2,9 Millionen Euro für externe Unterstützung beim Aufbau einer internen Geschäftsstelle sowie 210.000 Euro für eine wissenschaftliche Begleitung. Dennoch seien konkrete Ziele und nachvollziehbare Bedarfsnachweise häufig nicht erkennbar gewesen.

Besonders kritisch sehen die Prüfer, dass die Zahl der Beschäftigten in der zuständigen Stabsstelle von ursprünglich drei auf inzwischen 57 Personen gestiegen ist. Eigentlich hätte der Personalaufbau die Abhängigkeit von externen Beratern verringern sollen. Stattdessen seien die Beratungsausgaben weiter gestiegen.

Millionen für „Transformation“ und „Weiterentwicklung“

Auch bei einer Stabsstelle für Unternehmensentwicklung stießen die Prüfer auf fragwürdige Begründungen. Für die Jahre 2025 bis 2029 plant die Rentenversicherung dort externe Beratungskosten von 4,7 Millionen Euro. Die Begründungen hätten sich häufig auf allgemeine Formulierungen wie „Transformation“, „Weiterentwicklung“ oder die Definition von Kennzahlen bezogen. Konkrete Ziele oder messbare Ergebnisse seien dagegen kaum dokumentiert worden.

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