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Finanzen

Rente aus Deutschland im Ausland: Gilt der Grundfreibetrag nicht?

wochentlich.deBy wochentlich.de30 Dezember 2023Keine Kommentare2 Mins Read
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Rente aus Deutschland im Ausland: Gilt der Grundfreibetrag nicht?
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Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Warum wird meine Rente im Ausland vom ersten Euro an besteuert?

Viele Rentner zieht es im Ruhestand ins Ausland. Die einen lockt das bessere Wetter, die anderen die niedrigeren Lebenshaltungskosten. Doch manch einer erlebt nachträglich eine böse Überraschung – wenn plötzlich mehr Steuern anfallen als gedacht.

So ging es auch einer t-online-Leserin, die im August 2018 in die Türkei ausgewandert ist und dort seit September 2017 eine gesetzliche Rente und eine Betriebsrente bezieht. Sie schreibt: „100 Prozent meiner Einkünfte stammen aus Deutschland. Laut Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Türkei ist Deutschland für die Erhebung der Einkommensteuer zuständig. Das Finanzamt gewährt mir aber den Grundfreibetrag nicht und besteuert meine Rente ab dem ersten Euro. Ist das rechtens?“ Ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht, Widersprüche und Eingaben seien bisher abgelehnt worden.

Rente im Ausland: Diese Regeln gelten

„Rentner, die in Deutschland keinen Wohnsitz haben, aber eine Rente aus Deutschland beziehen, sind beschränkt steuerpflichtig“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler t-online. „Sie müssen eine Steuererklärung beim Finanzamt Neubrandenburg abgeben. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten keinen steuerlichen Grundfreibetrag und versteuern ihre Rente ab dem ersten Euro.“

Der Grundfreibetrag gewährt Steuerzahlern mit unbeschränkter Steuerpflicht einen bestimmten Betrag an Einkünften, den sie nicht versteuern müssen. Er liegt für 2023 bei 10.908 Euro und soll 2024 auf 11.604 Euro steigen. Erst wenn Rentner mit ihrem steuerpflichtigen Teil der Rente über diesen Betrag kommen, müssen Sie überhaupt Steuern zahlen. Mehr zur Besteuerung von Renten lesen Sie hier.

Wie man den Grundfreibetrag zurückbekommt

Die Nachteile durch die beschränkte Steuerpflicht können Sie allerdings umgehen. „Ein beschränkt steuerpflichtiger Bürger wird auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt“, sagt Karbe-Geßler. „Voraussetzung ist, dass seine gesamten Einkünfte mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen, oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nicht überschreiten.“

Warum der Antrag der Leserin abgelehnt wurde, lasse sich ohne weitere Angaben nicht beantworten. Grundsätzlich sei ein Antrag möglich.

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