Drei Männer innerhalb weniger Tage verletzt

Gemeinde greift durch:“Keine Selfies mehr mit Rehen“


24.09.2026 – 16:12 UhrLesedauer: 2 Min.

Junger Rothirsch im Nationalpark Abruzzen: Die Gemeinde Villetta Barrea zieht nach Attacken die Selfie-Notbremse. (Quelle: Gennaro Leonardi/imago)

Drei Männer werden innerhalb weniger Tage bei Begegnungen mit Rehen verletzt. Eine italienische Gemeinde reagiert – und macht Besuchern nun klare Vorgaben.

Nach drei Angriffen von Rehen auf Menschen innerhalb weniger Tage verschärft die italienische Gemeinde Villetta Barrea die Regeln für den Umgang mit den Wildtieren. Besucher müssen künftig einen Mindestabstand einhalten. Wer gegen die Vorgaben verstößt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro.

Zu den Vorfällen kam es am 16., 17. und 22. September. Zunächst wurde ein 57 Jahre alter Mann verletzt, einen Tag später ein 41-Jähriger. Beim jüngsten Vorfall griff ein Reh einen 65-Jährigen an und verletzte ihn.

Nach einem Bericht der italienischen Zeitung „Corriere della Sera“ waren die drei Touristen den Tieren zu nahe gekommen, um sie aus der Nähe zu beobachten oder zu fotografieren. Noch am 22. September unterzeichnete Bürgermeisterin Giuseppina Colantoni deshalb eine Verordnung, die Menschen und Tiere schützen soll.

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Abstand zu Rehen ist geboten – auch in bewohnten Gebieten

Demnach muss nun zu Rehen ein Abstand von mindestens 25 Metern eingehalten werden. Bei weiblichen Tieren mit Kälbern erhöht sich der Mindestabstand auf 50 Meter. Es ist verboten, die Tiere zu umzingeln oder sich ihnen zu nähern – auch für Fotos oder Videos.

Die Vorschriften gelten auch dann, wenn sich Rehe auf Straßen oder öffentlichen Grünflächen innerhalb bewohnter Gebiete aufhalten. Menschen dürfen sich dann nicht absichtlich in ihrer Nähe aufhalten. Auch das Füttern und Tränken der Tiere ist untersagt. Nach Angaben der Gemeinde kann dies die Fressgewohnheiten der Rehe verändern und dazu beitragen, dass sie sich stärker an bewohnte Gebiete gewöhnen.

Verbote in Italien sollen dauerhaft gelten

Verboten ist zudem, den Tieren Fluchtwege abzuschneiden oder mit Geräuschen ihre Aufmerksamkeit zu erregen und Reaktionen zu provozieren. Hunde müssen in städtischen Gebieten, Parks und auf kommunalen Wegen an einer höchstens 1,5 Meter langen Leine geführt werden. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 500 Euro, sofern nicht ein schwerwiegenderer Straftatbestand wie Tierquälerei vorliegt.

Die Maßnahmen sollen dauerhaft gelten. In der Verordnung heißt es, sie seien notwendig, um die öffentliche Sicherheit das ganze Jahr über zu gewährleisten. Nach den drei jüngsten Vorfällen sollen die Regeln verstärkt durchgesetzt werden, um weitere gefährliche Begegnungen zu verhindern.

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