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Finanzen

Regierung will Subventionen streichen – was sie aber lernen kann

wochentlich.deBy wochentlich.de10 Juli 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Regierung will Subventionen streichen – was sie aber lernen kann
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Die Bundesregierung will die Bevorzugung kleiner Teilzeitarbeit abschaffen. Sie hat Recht damit. Aber aus dem Erfolg der Minijobs sollte sie trotzdem lernen.

In der vergangenen Woche habe ich an dieser Stelle die Bundesregierung gelobt, weil sie mit den Minijobs Schluss machen will. Zu loben ist allerdings nur das Vorhaben, kleine Teilzeit-Beschäftigungen nicht länger zu subventionieren. Unbedingt ausdehnen sollte die Regierung dagegen das Prinzip Minijob.

Über Nacht Stellen zu schaffen, eine Beschäftigte mit wenigen Klicks an- und wieder abmelden zu können, sich weder um die Krankenversicherung noch um die regelhafte Berechnung der Lohn- und Kirchensteuer kümmern zu müssen, das muss und das kann bewahrt werden. Denn daraus könnte eine ungeahnte neue Schubkraft für den Arbeitsmarkt werden. Die wird bitter nötig werden in den nächsten Jahren.

Wenn man die Sache nüchtern betrachtet, haben Arbeitgeber heute eigentlich gar nichts von den Minijobs. Statt etwas mehr als 20 Prozent für normale Beschäftigte zahlen sie für Minijobber 30 Prozent Sozialabgaben und Pauschalsteuer. Die Arbeitnehmer dagegen gehen meist brutto für netto nachhause. Es ist also klar, warum ein Minijob für viele von ihnen eine gute Sache ist. Aber warum lassen sich die Unternehmen auf dieses schlechte Geschäft ein? Auch hier liegt die Antwort nahe: weil es so einfach ist.

Minijobs haben zentrale Vorteile

Der Minijob war ursprünglich ein bisschen wie der Typ, der in der Schulpause die Snacks verkaufen durfte, obwohl das eigentlich der Job des Hausmeisters gewesen wäre. Der Schülerverkäufer musste für seine informelle Tätigkeit nicht zum Amtsarzt, er brauchte keine Sachkundenachweise, und der Schulkonferenz brauchte er sein Sortiment auch nicht zur Genehmigung vorlegen. Das alles hatte dem Hausmeister das Nebengeschäft so vermiest, dass er es aufgegeben hatte.

Zur Person

Ursula Weidenfeld zählt zu den renommiertesten Wirtschaftsjournalistinnen Deutschlands. Sie beschäftigt sich mit Konjunktur und deutscher Politik, früher unter anderem bei der „Financial Times Deutschland“ sowie als Wirtschaftsressortleiterin beim Berliner „Tagesspiegel“. Zuletzt erschien von ihr im Rowohlt-Verlag „Das doppelte Deutschland. Eine Parallelgeschichte“.

Der Schüler dagegen konnte sich auf das Wesentliche konzentrieren, und seine Ware nur in den Pausen anbieten, in denen es Nachfrage gab. Er nutzte die Benachteiligung der Unter- und Mittelstufenschüler, die die Schule zur Pause nicht verlassen durften. Er berechnete eine großzügige Preisspanne zu seinen Gunsten – dass das Geld eigentlich in die Kasse für die Abifeier fließen sollte, übersah er außerdem großzügig. Er musste täglich nur etwa 30 Minuten arbeiten, um mit ausreichend Taschengeld für den Abend nachhause zu gehen.

All das sind Minijobs auch: Wer sie ausübt, optimiert den eigenen Vorteil. Er genießt einige Privilegien im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten. Daran ist nichts verwerflich, die Jobs sind schließlich legal.

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