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Finanzen

Regierung räumt Risiken bei 4-Jahre-Regel ein

wochentlich.deBy wochentlich.de27 August 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Antwort auf Anfrage der Grünen

Regierung will Befristungen ausweiten – Nutzen aber unklar


27.08.2026 – 12:57 UhrLesedauer: 4 Min.

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Köche in einem Restaurant: Das Gastgewerbe ist eine der Branchen, in denen Befristungen häufig vorkommen. (Quelle: Hispanolistic/getty-images-bilder)

Bis zu vier Jahre ohne festen Vertrag: Die Koalition plant neue Regeln für Befristungen. Eine Regierungsantwort offenbart jedoch Wissenslücken.

Die Bundesregierung will die Regeln für befristete Arbeitsverträge deutlich lockern. Arbeitnehmer sollen künftig bis zu vier Jahre ohne Angabe eines sachlichen Grundes befristet beschäftigt werden können. Doch wie viele zusätzliche Arbeitsplätze dadurch entstehen könnten, kann die Bundesregierung nicht beziffern. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die „Table Media“ berichtet.

Derzeit dürfen Arbeitsverträge ohne Sachgrund grundsätzlich höchstens zwei Jahre befristet werden. Hat man eine kürzere Befristung, lässt sich der Vertrag bis zu dreimal verlängern, solange die zwei Jahre dabei nicht überschritten werden. Zudem ist eine sachgrundlose Befristung in der Regel nicht möglich, wenn ein Arbeitnehmer schon zuvor beim selben Arbeitgeber beschäftigt war.

  • Befristete Anstellungen: Mehr als jeder Zweite gegen geplante Job-Befristungen
  • Mikrozensus: Junge Menschen finden oft nur befristete Jobs

Nach einem Beschluss der Spitzen von CDU, CSU und SPD vom 1. Juli soll sich das ändern. Für Arbeitnehmer, die bis Ende 2030 eingestellt werden, soll eine sachgrundlose Befristung von bis zu 48 Monaten möglich werden. Innerhalb dieses Zeitraums soll der Vertrag bis zu sechsmal verlängert werden können. Auch eine erneute Ersteinstellung beim selben Arbeitgeber soll ermöglicht werden.

Regierung kann zusätzliche Jobs „nicht valide abschätzen“

Die Koalition begründet die Lockerung mit wirtschaftspolitischen Zielen. Die Änderungen sollen nach Angaben der Bundesregierung die wirtschaftliche Situation dynamisieren und den Arbeitsmarkt beleben. Wie groß der erhoffte Effekt auf den Arbeitsmarkt tatsächlich sein könnte, ist jedoch unklar.

Auf die Frage der Grünen, mit wie vielen zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen und welchem Beitrag zum Wirtschaftswachstum die Bundesregierung durch die Ausweitung rechnet, nennt sie keine Zahl. Der Effekt hänge von verschiedenen Faktoren ab. Die Zahl zusätzlicher Beschäftigungsverhältnisse lasse sich deshalb „nicht valide abschätzen“, heißt es in der Antwort.

Die geplante Änderung könnte dabei einen beträchtlichen Teil des Arbeitsmarkts betreffen. Zum Stichtag 30. Juni 2025 gab es in Deutschland nach hochgerechneten Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) rund 1,26 Millionen sachgrundlos befristete Beschäftigte. Ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung lag bei drei Prozent.

Fast jede fünfte Neueinstellung sachgrundlos befristet

Bei Neueinstellungen ist die Bedeutung noch wesentlich größer. Im gesamten Jahr 2025 wurden nach Angaben der Bundesregierung rund 790.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sachgrundlos befristet neu eingestellt. Das entsprach 18,5 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen – also fast jeder fünften. Die Angaben beruhen auf der IAB-Stellenerhebung und sind hochgerechnete Stichprobenergebnisse.

Besonders häufig kommen sachgrundlose Befristungen demnach bei unternehmensnahen Dienstleistungen, im Gesundheits- und Sozialwesen, im Einzelhandel, im Gastgewerbe sowie in Verkehr und Lagerei vor. Daten darüber, welche Berufsgruppen besonders betroffen sind, liegen der Bundesregierung dagegen nicht vor.

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