Heizungsgesetz
Regierung räumt Fehler ein – Klimaziel 2045 gilt
Aktualisiert am 07.05.2026 – 03:59 UhrLesedauer: 2 Min.
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. In einem Gesetzentwurf war nun von 2050 die Rede. Das Bauministerium spricht von einem „redaktionellen Versehen“.
Die Bundesregierung räumt bei der Ausarbeitung des neuen Heizungsgesetzes einen wichtigen Fehler ein. Dabei war der Eindruck entstanden, das Ziel Klimaneutralität in Deutschland im Jahr 2045 könnte womöglich aufgeweicht werden. „Das Klimaziel 2045 bleibt unangetastet und das Gebäudemodernisierungsgesetz wird seinen Beitrag leisten“, sagte nun aber Bauministerin Verena Hubertz (SPD). „Wir sind durch das Klimaschutzgesetz gebunden. Das bedeutet auch eine Abkehr von fossilen Brennstoffen.“
Die für 2030 vorgesehene Evaluierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes schaffe zudem einen Mechanismus, mit dem nachgesteuert werden könne, falls die Fortschritte nicht ausreichen sollten, so Hubertz.
In dem am Dienstag bekanntgewordenen Referentenentwurf heißt es: „Das Gesetz trägt dazu bei, das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2050 zu erreichen, denn dadurch werden fossile Energieträger substituiert, der Kohlendioxidausstoß verringert und so die Reinhaltung der Luft gewährleistet.“
Deutschland soll aber bis 2045 klimaneutral werden. Dazu bekennen sich Union und SPD auch ausdrücklich in ihrem Koalitionsvertrag. Kritiker werfen Schwarz-Rot vor, mit der Novelle des Heizungsgesetzes den Klimaschutz zu vernachlässigen. Ein Hubertz-Sprecher
sagte nun, der Verweis auf das Jahr 2050 sei ein „redaktionelles Versehen“ gewesen und werde in der regierungsinternen Abstimmung korrigiert.
Das Heizungsgesetz war schon in der Ampel-Regierung umstritten. Schwarz-Rot will es grundlegend überarbeiten. Mit der geplanten Kehrtwende sollen Bürger um rund fünf Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Die Summe ergibt sich demnach vor allem
durch den Wegfall der Pflicht, dass neue Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Stattdessen sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 schrittweise klimaneutraler betrieben werden. Dazu müssen sie einen wachsenden Anteil von Biomethan oder Bioöl beimischen, der bis 2040 auf 60 Prozent steigen soll. Nicht nur die 65-Prozent-Vorgabe für den Erneuerbaren-Anteil soll fallen, sondern auch das Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2045.
Bisher ist im Gebäudeenergiegesetz festgelegt, dass Heizkessel „längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden“ dürfen. Dieser Paragraf soll ersatzlos gestrichen werden. Hubertz sagte, auch hier sei die Regierung aber durch das Klimaschutzgesetz gebunden.
