Prozessauftakt in Braunschweig
Pflegeheim-Betreiber vor Gericht: Schwere Vorwürfe
Aktualisiert am 04.06.2026 – 17:31 UhrLesedauer: 1 Min.
Sedierte Bewohner, gefälschte Berichte, eingesperrte Menschen: In einem Pflegeheim im Harz sollen über Jahre unhaltbare Zustände geherrscht haben. Nun stehen vier Personen vor Gericht.
Vor dem Landgericht Braunschweig hat der Prozess gegen vier Beschuldigte aus einem Pflegeheim in Langelsheim begonnen. Laut Anklage sollen die Betreiber und leitende Mitarbeiterinnen der 68-Plätze-Einrichtung Bewohner zwischen Oktober 2017 und September 2020 systematisch mit Beruhigungsmitteln außer Gefecht gesetzt und teils hinter Bettgittern eingesperrt haben. Die Verlesung der Vorwürfe durch den Staatsanwalt dauerte zwei Stunden, wie dpa berichtet.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, in der Einrichtung ein umfassendes „Herrschaftsregime“ aus Kontrolle, Angst und Leid errichtet zu haben. Berichte über den Gesundheitszustand der Bewohner seien gefälscht, Ärzte belogen worden. Besonders mobile Menschen sollen hinter Bettgittern festgehalten worden sein. Aus reiner Profitgier sollen die vier Angeklagte gehandelt haben.
Vorwurf ist unter anderem die Misshandlung von Schutzbefohlenen
Angeklagt ist ein Ehepaar als Betreiber: ein 60-jähriger Mann und eine 63-jährige Frau. In 17 Fällen richten sich die Vorwürfe gegen die beiden sowie gegen eine 51-jährige Frau, die als Heimleiterin fungierte und laut Anklage wie ein „verlängerter Arm“ des Ehepaars agiert haben soll. Eine 59-jährige Pflegedienstleiterin soll in 14 Fällen Beihilfe geleistet haben.
Den vier Angeklagten werden unter anderem Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung in besonders schwerem Fall sowie gewerbsmäßiger Bandenbetrug vorgeworfen. Der Vorsitzende Richter kündigte an, die Kammer werde sich bei der Beweisaufnahme auf die Vergabe von Medikamenten konzentrieren.
Mehr als 50 Verhandlungstermine sind bis Ende Januar 2027 angesetzt. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
