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Politik

Prozess gegen Axel Fischer stockt – Verjährung droht

wochentlich.deBy wochentlich.de6 Oktober 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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Prozess gegen Axel Fischer stockt – Verjährung droht
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Weil seine Frau fehlt

Korruptionsprozess gegen Ex-CDU-Politiker verzögert sich

Aktualisiert am 06.10.2025 – 12:34 UhrLesedauer: 3 Min.

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Axel Fischer (CDU) beim Betreten des Gerichtssaals des Oberlandesgerichts München. Fischer soll mehrere zehntausend Euro von Aserbaidschan erhalten haben. (Quelle: Peter Kneffel/dpa)

Der Prozess wegen Bestechlichkeit gegen Axel Fischer verzögert sich erneut. Eine Anti-Korruptions-Organisation schlägt Alarm, denn es droht die Verjährung.

Ein neuer Prozess rund um den Kauf von Abgeordneten-Stimmen durch Aserbaidschan verzögert sich. Eigentlich sollte sich der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land seit Montagmorgen wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Nach längerer Beratung entschied sich das Gericht allerdings notgedrungen, die Verhandlung auszusetzen – neu losgehen soll es nun erst am 20. Oktober.

Denn Fischer erschien zwar, wenn auch mit gut halbstündiger Verspätung. Nicht aber seine Ehefrau, die er als Wahlverteidigerin benannt hat. Diese habe auf Nachfrage angegeben, die Ladung nicht erhalten zu haben, sagte der Vorsitzende Richter – was bei Beobachtern im Saal für Kopfschütteln sorgte. Das Gericht sah sich deshalb aber genötigt, den Prozessbeginn zu verschieben – obwohl zwei Pflichtverteidiger anwesend waren. Formal musste das Gericht aber festhalten, es habe nicht festgestellt werden können, dass die Wahlverteidigerin zu dem Termin geladen worden sei.

Fischer, der bei seinem verspäteten Eintreffen im Gerichtssaal sogar noch die anwesenden Fotografen und Kameraleute begrüßt hatte, gab sich nach Begrüßung durch das Gericht maximal wortkarg und reagierte auch auf Nachfragen erst nach Aufforderung. Er hätte es auch in der Hand gehabt, auf die Anwesenheit seiner Ehefrau zu verzichten, tat dies aber nicht.

Die Vorwürfe gegen Fischer, die er zurückweist, wiegen schwer: Aserbaidschan soll sich jahrelang – und das erfolgreich – bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) mithilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Fischer – von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv – soll im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Dafür soll er laut Generalstaatsanwaltschaft über die Jahre hinweg einige zehntausend Euro in bar erhalten haben. Der SWR berichtet, dass Fischer im Jahr 2016 21.800 Euro in Bestechungsgeldern erhalten haben soll.

In einem ersten Prozess zur sogenannten Aserbaidschan-Affäre hatte das Gericht den Ex-CSU-Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Lintner räumte zwar die Vorwürfe ein, sprach aber davon, dass dies „ganz normaler Lobbyismus“ gewesen sei und hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Fischer war auch schon in dem ersten Verfahren angeklagt gewesen. Das Gericht hatte den Prozess gegen ihn nach einer Erkrankung Fischers und einer längeren Unterbrechung allerdings dann abgetrennt – nun läuft der neue Prozess. Das Gericht hat dafür 34 Termine bis Ende Januar 2026 festgesetzt.

Ein Verteidiger Fischers hatte die Vorwürfe im Namen seines Mandanten in einem Statement direkt nach der Anklageverlesung im ersten Prozess als haltlos zurückgewiesen. Er sprach von pauschalen und „im Ergebnis nicht haltbaren Vorwürfen“, man setze auf eine „uneingeschränkte Entlastung“ durch den Prozess. Es habe keine Unrechtsvereinbarungen von Fischer mit irgendwelchen Vertretern Aserbaidschans gegeben, es habe ebenso keinerlei Aufträge, Weisungen und Vereinbarungen gegeben. Es habe nicht einmal ein auffälliges pro-aserbaidschanisches Abstimmungsverhalten Fischers in der PACE gegeben. Bis zu einem möglichen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Transparency International, die Anti-Korruptions-Organisation, mahnt bei dem Verfahren zur Eile, denn es drohe eine baldige Verjährung. Eine Anfrage von t-online an das Oberlandesgericht München, wann der Fall verjähren würde und welche Maßnahmen gegen die Verjährung unternommen werden, blieb vorerst unbeantwortet.

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