Mit Farbprotesten auf Sylt sorgte die „Letzte Generation“ im vergangenen Jahr bundesweit für Aufsehen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Flensburg Anklage erhoben.

Wegen Vorfällen auf der Insel Sylt und in Neustadt in Holstein hat die Staatsanwaltschaft Flensburg zwei Anklagen gegen Akteure der Protestgruppe „Letzte Generation“ erhoben. Auf Sylt geht es um Vorfälle auf dem Flughafen der Insel und auf einem Golfplatz im Juni vergangenen Jahres, sechs Menschen wird Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.

Weil auch der Ablauf auf dem Flugplatz beeinträchtigt wurde, lautet die Anklage ferner auf Störung öffentlicher Betriebe. Zuvor hatte „Der Spiegel“ berichtet.

Auch an der Ostsee protestierte die „Letzte Generation“

In der zweiten Anklage gegen fünf Personen geht es um Vorfälle im Juni in einem Hotel in Westerland und in Kampen auf Sylt sowie die Besetzung einer privaten Motorjacht in Neustadt/Holstein, die zudem mit Farbe beschädigt worden sein soll. Den Angeklagten wird Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen.

Darüber hinaus leitete die Staatsanwaltschaft gegen Teile der Gruppe der „Letzten Generation“ ein gesondertes Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung ein. Erkenntnisse zur Organisationsstruktur der Gruppe sowie zu Angriffen auf abgesicherte Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur in mehreren Bundesländern sei die Grundlage für diese Anklage, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Diese Ermittlungen richten sich aber nicht gegen die Angeklagten, die auf Sylt aktiv gewesen sein sollen.

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