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Politik

Polizeibeauftragter geht Klagen über Racial Profiling nach

wochentlich.deBy wochentlich.de9 Juli 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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Polizeibeauftragter geht Klagen über Racial Profiling nach
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Erster Jahresbericht

Polizeibeauftragter geht Klagen über Racial Profiling nach

Aktualisiert am 09.07.2025 – 13:00 UhrLesedauer: 3 Min.

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An den Bahnhöfen wollen Bundespolizei und DB Sicherheit gemeinsam die Präsenz erhöhen, um Straftaten vorzubeugen und das Sicherheitsgefühl der Reisenden zu stärken. (Archivfoto) (Quelle: Christian Charisius/dpa/dpa-bilder)

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Bürger, die über Diskriminierung klagen, gehören zum Alltag des Polizeibeauftragten des Bundes. In seinem Jahresbericht geht es auch um die manchmal nicht optimalen Arbeitsbedingungen von Polizisten.

Mit Eingaben, Hinweisen und Anregungen haben sich innerhalb eines Jahres 279 Bürgerinnen und Bürger an den Polizeibeauftragten des Bundes, Uli Grötsch, gewandt. Schwerpunkt der Eingaben war laut seines Jahresberichtes der Vorwurf von Diskriminierung beziehungsweise Racial Profiling an Grenzübergängen, Flughäfen und in Bahnhöfen, häufig verbunden mit dem Vorwurf des Rassismus. Unter Racial Profiling versteht man verdachtsunabhängige Kontrollen allein aufgrund des physischen Erscheinungsbildes. In 19 Fällen leitete der Beauftragte dazu ein Untersuchungsverfahren ein.

Vorstellung Bericht Polizeibeauftragter des BundesVergrößern des Bildes
Es ist der erste Jahresbericht, den der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, vorstellt. (Quelle: Carsten Koall/dpa/dpa-bilder)

Einzelne Beschwerden gab es demnach auch über das Verhalten von Beschäftigten privater Sicherheitsunternehmen, die an Flughäfen im Auftrag der Bundespolizei das Gepäck und die Reisenden überprüfen. Wie Grötsch berichtet, eskalierte in einem Fall eine Auseinandersetzung zwischen einer Transperson und Beschäftigten des Dienstleisters, so dass die Bundespolizei gerufen werden musste. Anstatt sich darüber zu streiten, ob diese Person bei der Sicherheitskontrolle von einem Mann oder einer Frau abgetastet wird, hätte man die Situation aus Sicht von Grötsch entschärfen können mit der Frage, von wem sie dann abgetastet werden wolle.

Der Polizeibeauftragte verwies darauf, dass es an Bahnhöfen inzwischen oft gemeinsame Streifen der Bundespolizei mit den Mitarbeitern der DB Sicherheit gebe, „weil oftmals das Gewaltaufkommen an Bahnhöfen, sich so negativ entwickelt hat“.

Eingaben beim Polizeibeauftragten oft zu Racial ProfilingVergrößern des Bildes
Der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, hat sich mehrere Liegenschaften der Bundespolizei in Bahnhöfen angeschaut. (Archivbild) (Quelle: Christoph Reichwein/dpa/dpa-bilder)

Grötsch, der für die Belange der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts (BKA) und der Polizei beim Deutschen Bundestag zuständig ist, erreichten zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2025 auch 78 Eingaben von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes.

Dabei ging es unter anderem um das Verhalten von Vorgesetzten, Vorwürfe sexueller Belästigung sowie um Fragen zu Beurteilungen und Beförderungen. Grötsch, hat sein Amt im März des vergangenen Jahres angetreten. Es ist sein erster Jahresbericht.

Fortschritte gab es zuletzt laut Bericht hinsichtlich der Infrastruktur an den Grenzkontrollstellen. Mancherorts fehle es jedoch immer noch an Schutz vor Regen und Sonne. Sanitäreinrichtungen seien zum Teil nur über große Entfernungen erreichbar.

In verschiedenen Bahnhöfen sei der bauliche Zustand der von der Bundespolizei genutzten Räumlichkeiten nicht gut. „Den Tiefpunkt bildet hierbei im Berichtszeitraum der Zustand des Bundespolizeireviers in Fulda in Hessen“, heißt es in dem Bericht. Als „erbärmlich“ bezeichnet Grötsch den baulichen Zustand der Übungsstätte des BKA im brandenburgischen Fürstenwalde. Auf erhebliche bauliche Mängel hätten ihn Beschäftigte bei einem Besuch am BKA-Standort Meckenheim in Nordrhein-Westfalen hingewiesen.

Die Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Landgrenzen auch nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts fortzusetzen, hält der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, für falsch. „Das geht für mich nicht zusammen“, sagt Grötsch. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) stehe in der Verantwortung, „eine europarechtlich einwandfreie Regelung“ zu finden, am besten in Absprache mit Nachbarländern wie Polen.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Anfang Juni in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig gewesen. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden, hieß es.

Dobrindt hatte nach der Entscheidung von einem „Einzelfallurteil“ gesprochen. Sein Ministerium erklärte, die Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Landgrenzen würden fortgesetzt.

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