Die Befugnisse der bayerischen Polizei stehen auf dem Prüfstand. Möglicherweise war das Vorgehen im Freistaat in den vergangenen Jahren verfassungswidrig. Nun urteilt das Verfassungsgericht.

Für die Polizei in Deutschland gab es lange Zeit klare Regeln: Die Beamten dürfen erst Maßnahmen ergreifen, wenn eine konkrete Gefahr besteht, also eine Straftat unmittelbar bevorsteht und die verdächtige Person klar identifiziert ist. Das änderte sich, als Bayern das dortige Polizeiaufgabengesetz (PAG) 2017 und 2018 überarbeitete. Seitdem hat die Polizei deutlich mehr Möglichkeiten – auch ohne ganz konkreten Anlass.

So dürfen die Beamten bereits bei der Annahme einer „drohenden Gefahr“ aktiv werden. Was sich genau hinter dem Begriff „Annahme“ verbirgt, ist bis heute unklar. Dennoch darf die Polizei in diesem Fall Telefone abhören, Computer durchsuchen und Menschen in Präventivgewahrsam nehmen – auch wenn nicht klar ist, welche Taten geplant sind und wer genau dahintersteckt.

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Kritiker sehen in dem Gesetz verfassungswidrige Staatsgewalt. In der Vergangenheit hatten 216 Bundestagsabgeordnete gegen das Polizeiaufgabengesetz geklagt. Die Regierung argumentiert, dass eine Vielzahl der Maßnahmen ohnehin nicht zum Einsatz kommen. Nun wurde das Gesetz am Mittwoch vor dem Verfassungsgericht verhandelt. Das Urteil könnte wesentliche Auswirkungen haben – nicht nur in Bayern.

Zahlreiche Kläger gegen Polizeiaufgabengesetz

In der Kritik steht vor allem die „Vorverlagerung der Eingriffsschwelle bei gleichzeitig ‚heftigen‘ Maßnahmen“, sagt Urs Kramer, Experte für Polizeirecht, t-online. Das grundsätzliche Modell sei zwar bei einem Gesetz für die Nachrichtendienste bereits vom Verfassungsgericht gebilligt worden. Es sei aber unklar, ob sich das auch auf die Polizei übertragen lasse.

(Quelle: Universität Passau)

Zur Person

Urs Kramer ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Passau. Ein Schwerpunkt ist dabei das Polizeirecht. So veröffentlichte er zuletzt das Lehrbuch „Bayerisches Polizei- und Sicherheitsrecht“.

Im Fokus stehen noch weitere Maßnahmen des Gesetzes, etwa die Befugnis der Polizei, Handgranaten einzusetzen, selbst wenn Unbeteiligte zu Schaden kommen könnten. Zudem geht es um eine Präventivhaft, mit der Verdächtige eingesperrt werden können, ohne dass sie etwas getan haben.

Großen Widerstand dagegen gibt es schon lange. Als Bayern das Gesetz 2018 erließ, protestierten in München rund 30.000 Menschen, sie forderten „Freistaat statt Polizeistaat“. Markus Söder war zu der Zeit gerade erst ins Amt des Ministerpräsidenten gekommen. Sein Name ist eng mit dem Gesetz verknüpft, er verteidigte es vehement. Kritiker nannten die Novelle das „härteste Polizeigesetz seit 1945“.

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