Jetzt sprießt es in Sachsen
Wo in Dresden Pilze wachsen – und was Sie beachten müssen
Aktualisiert am 21.09.2026 – 11:20 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Pilzsaison beginnt. Erfahren Sie, wo Sie sicher sammeln können und welche Regeln gelten.
In Dresden beginnt die Pilzsaison. In Wäldern und Parks wachsen Röhrlinge, Leistlinge oder Champignons. Sammeln ist nur in öffentlich zugänglichen Gebieten erlaubt.
Von der Dresdner Heide bis in die Sächsische Schweiz gibt es viele Sammelstellen. Doch auch hier gelten Regeln: bestimmte Flächen sind tabu, und wer zu viel mitnimmt, riskiert ein Bußgeld.
Steinpilze und Champignons in und um Dresden
Die Dresdner Heide bietet auf 6.000 Hektar Kiefern-, Buchen- und Mischbestände, in denen Steinpilze, Maronen, Pfifferlinge und Fichtenreizker wachsen. Das Gebiet ist mit Bus und Bahn erreichbar. Wichtig ist, die markierten Wege nicht zu verlassen und junge Aufforstungen zu meiden.
Auch die Hellerberge im Norden Dresdens locken mit sonnigen Lichtungen, an deren Rändern häufig Parasolpilze und Champignons zu finden sind. Der Tharandter Wald westlich der Stadt ist besonders reich an Steinpilzen, Hexenröhrlingen und Pfifferlingen. Er ist per S-Bahn erreichbar, von Tharandt aus führen Wanderwege in die Sammelgebiete.
Weitere Sammelgebiete in Sachsen
Im Zschonergrund wachsen Maronen- und Sandröhrlinge in einem schluchtartigen Waldtal. Dort sind gutes Schuhwerk und Trittsicherheit nötig. Auf den Elbwiesen und im Großen Garten gedeihen Wiesenchampignons, Hallimasch und Schwefelporlinge, allerdings nur abseits der Rasenflächen. Ein weiteres beliebtes Ziel ist die Sächsische Schweiz, wo Pilze im Nationalpark ausschließlich für den Eigenbedarf und nur entlang der Wege gesammelt werden dürfen.
Anfänger sollten sich an leicht erkennbare Arten wie Rotkappen, Maronen oder Pfifferlinge halten und unsichere Funde stets überprüfen lassen.
Pilzesammeln: Das ist verboten
Nach dem Sächsischen Waldgesetz dürfen Pilze in kleinen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden, solange dies pfleglich geschieht und geschützte Biotope ausgespart werden. Der Sachsenforst empfiehlt eine Höchstmenge von rund zwei Kilogramm pro Person, in einigen Kommunen gilt ein Richtwert von einem Kilogramm. Gewerbliches Sammeln ist verboten. Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen – in schweren Fällen bis zu 10.000 Euro.
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Zudem stehen einige Arten wie Trüffel oder Kaiserlinge unter strengem Schutz und dürfen nicht entnommen werden, während Steinpilze und Pfifferlinge nur in geringen Mengen erlaubt sind. Im Nationalpark Sächsische Schweiz gilt zusätzlich ein Wegegebot: Sammeln ist ausschließlich entlang der Pfade gestattet.