Wirtschaftsweise erwarten deutliche Einsparungen

Hierdurch würde nicht nur die Zahl der Pflegebedürftigen sinken. Gleichzeitig würde auch der Wechsel in höhere Pflegegrade mit entsprechend höheren Leistungsansprüchen erschwert, wodurch die Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung gesenkt werden könnten. Je nach Ausgestaltung könnte dadurch der Beitrag zur Pflegeversicherung auf bis zu 3,4 Prozent im Jahr 2040 gesenkt werden. In einem alternativen Szenario ohne Reformen hatte der Sachverständigenrat einen Pflegebeitrag von 5,2 Prozent des Bruttolohns errechnet.

Gesundheitsökonom Heinz Rothgang von der Universität Bremen mahnt im Gespräch mit t-online, dass es einen Besitzstandschutz geben müsse. Für die derzeit sechs Millionen Leistungsberechtigten dürfe sich nichts ändern – lediglich neue Anträge und Neueinstufungen dürften folglich unter die verschärften Kriterien fallen.

Ökonomen wollen Entlastungsbeitrag streichen

Ein weiterer Vorschlag der Wirtschaftsweisen betrifft hingegen Pflegebedürftige aller fünf Pflegegrade: die Abschaffung des sogenannten Entlastungsbeitrags. Dieser wird seit 2017 an Pflegebedürftige ab Pflegegrad eins ausgezahlt, die zu Hause gepflegt werden. Monatlich erhalten diese derzeit bis zu 131 Euro beziehungsweise jährlich bis zu 1.572 Euro. Mit dem Zuschuss kann etwa die stundenweise Betreuung der Pflegebedürftigen, aber auch eine Haushaltshilfe bezahlt werden.

In den Pflegegraden 2 bis 5 gebe es hier allerdings häufig Überschneidungen mit anderen Pflegesachleistungen, bemerken die Wirtschaftsweisen. Hinzu kommen bürokratische Kosten bei der Anerkennung als Betreuungsdienst sowie durch das Kostenerstattungsprinzip. Der Betrag wird nämlich nicht bar ausgezahlt, stattdessen können Kosten nachträglich geltend gemacht werden.

Beim Pflegegrad 1 ziehen die Wirtschaftsweisen die Notwendigkeit des Zuschusses gänzlich in Zweifel. Gedacht ist dieser dafür, die eigene Selbstständigkeit möglichst langfristig zu erhalten. Allerdings gehe es Pflegebedürftigen laut einer Umfrage unter Gutachtern des medizinischen Dienstes der privaten Krankenkassen vorwiegend um das Erlangen von Geldleistungen. Rehabilitationsmaßnahmen oder Heilmittel stießen indes auf weniger Interesse. „Ob die Leistungen des Pflegegrads 1 das intendierte Ziel der frühzeitigen Unterstützung und des wirkungsvollen Einsatzes von präventiven Maßnahmen überhaupt erreichen, kann daher infrage gestellt werden“, heißt es im Gutachten.

Wird Pflegegrad 1 zu einer leeren Hülle?

Für Menschen mit Pflegegrad 1 wäre das ein empfindlicher Einschnitt: Der Entlastungsbetrag ist für sie das wesentliche Kernelement im System der Pflegeversicherung. „Der Pflegegrad 1 wäre dann nur noch eine leere Hülle“, bemerkt Rothgang.

Zwar sieht auch der Bremer Gesundheitsökonom im Entlastungsbetrag nur einen geringen präventiven Effekt. „Einigen Menschen hilft er allerdings schon dabei, weiterhin zu Hause in Würde leben zu können. Mit relativ wenig Geld lässt sich so deren Lebensqualität deutlich steigern“, so Rothgang. Durch eine Streichung des Entlastungsbeitrags entstünde so der Eindruck, dass „immer nach unten getreten“ werde, sagt Rothgang.

Im Gegensatz zum als ineffizient geltenden System der gesetzlichen Krankenversicherung stellt sich für Rothgang die Sparfrage bei der Pflege nicht. Trotz einer der ältesten Bevölkerungen weltweit gebe Deutschland nur 1,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für die Pflege aus, bemerkt der Ökonom. In anderen Ländern seien die Pflegeausgaben deutlich höher.

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