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Pflegereform im Bundestag – was soll kommen?

wochentlich.deBy wochentlich.de5 November 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Versorgung

Pflegereform im Bundestag – was soll kommen?

Aktualisiert am 05.11.2026 – 02:00 UhrLesedauer: 4 Min.

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Die Pflegereform soll allgemeine Beitragserhöhungen 2027 abwenden. (Symbolbild) (Quelle: Marijan Murat/dpa/dpa-bilder)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Die Pflegeversicherung steckt in Finanznöten. Jetzt wird es bei einem Gesetzespaket konkret, das sie im neuen Jahr absichern soll – mit Änderungen für Pflegebedürftige und manche Beitragszahler.

Der Bundestag befasst sich heute erstmals mit den Gesetzesplänen der schwarz-roten Koalition zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung. Der Entwurf von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) sieht Ausgabebremsen und Mehreinnahmen vor, um allgemeine Beitragserhöhungen im neuen Jahr abzuwenden. Die Zeit für die Beratungen drängt, da mehrere Änderungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte Nachbesserungen. „Statt weiterer Einsparungen brauchen Pflegebedürftige und Versicherte endlich spürbare Verbesserungen“, sagte Vorstandsmitglied Anja Piel der Deutschen Presse-Agentur. Zwar seien manche Zumutungen gestrichen worden, so Piel etwa mit Blick auf zunächst geplante Kürzungen bei Renteneinzahlungen für pflegende Angehörige. Das Armutsrisiko der Pflege löse dies aber lange nicht. Zu den wichtigsten Punkten gehöre jetzt ein Deckel für Eigenanteile.

Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), warnte vor weiteren Belastungen für pflegende Angehörige. Diese hätten einen 24-Stunden-Job, sie bräuchten Freiräume, sagte sie „Bild“. Bislang helfe dabei die Verhinderungspflege. „Fällt sie in der flexiblen Form weg, trifft das pflegende Angehörige besonders hart.“

Das Gesetz soll zunächst akute Finanznöte angehen. Vorschläge für eine umfassende Reform soll dann demnächst eine Expertenkommission liefern. Hintergrund sind immer höhere Ausgaben von inzwischen 74 Milliarden Euro pro Jahr. Dabei trägt die Pflegeversicherung anders als die Krankenversicherung nur einen Teil der Kosten für die Pflege, und Betroffene müssen Eigenanteile zahlen. Im Heim kommen noch Kosten für Unterkunft und weitere Posten dazu.

Das Kabinett hatte den Entwurf Ende September auf den Weg gebracht – nach einem Gezerre bis zur letzten Minute. Nun sind die Koalitionsfraktionen am Zug, und einige weitere Änderungen deuten sich bereits an.

Das Sparziel

Ins Auge fällt schon eine noch bestehende Lücke: Laut Entwurf sollen die Maßnahmen 2027 eine Finanzwirkung von 6,25 Milliarden Euro haben – allerdings bei einem erwarteten rechnerischen Defizit von 7,6 Milliarden Euro.

Beiträge I

Die jüngste allgemeine Beitragsanhebung kam Anfang 2025 um 0,2 Punkte. Der Beitrag liegt jetzt bei einem Kind bei 3,6 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder gilt ein Zuschlag von 0,6 Punkten. Dieser soll zum 1. Januar 2027 auf 0,9 Punkte erhöht werden, so dass der Kinderlosen-Beitrag auf 4,5 Prozent steigt. Das soll Mehreinnahmen von 3,3 Milliarden Euro einbringen. Ab 2028 sollen Arbeitgeber auch für Minijobber Pflegebeiträge zahlen müssen.

Pflegebeiträge II

Wie schon bei der gesetzlichen Krankenversicherung sollen Gutverdiener stärker herangezogen werden. Dafür soll die Grenze des Monatsgehalts, bis zu der Pflegebeiträge fällig werden, 2027 um 300 Euro zusätzlich erhöht werden. Ab 2028 soll die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werden. Bleiben soll sie für Kinder, Eltern von Kindern unter zwölf Jahre und von Kindern mit Behinderungen, für Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Für andere noch gratis Mitversicherte soll das Beitrag zahlende Familienmitglied dann einen Zuschlag von 0,52 Prozent zahlen.

Pflegeleistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen nicht mehr ab und zu per Gesetz angepasst werden. Kommen sollen jährliche Erhöhungen orientiert an der Inflationsentwicklung, aber erst ab 2029. Das soll Pflegebedürftigen langfristig Sicherheit bringen und den Anstieg der Eigenanteile dämpfen. Dafür fällt eine nach geltendem Recht für 2028 anstehende Anhebung der Leistungen weg.

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